Rückwirkend 400€ Job bei Finanzamt anmelden

Guten Tag,

Ein 27-Jähriger Student ha einen ganz gewöhnlichen Nebenjob (also keinen 400€ Job). Jetzt hat er in 2011 insgesamt nur 3 mal über 400 € verdient (Einmal ganz knapp 407,00€). Machmal aber auch nur um die 100€, aufs Jahr gerechnet im Durchschnitt deutlich unter 400€. Hat er eine Möglichkeit beim Finanzamt seine Rentenversicherungsbeiträge zurückzuholen, also nachträglich einen 400€ Job anzumelden? Krankenversicherung spielt keine Rolle die zahlt er eh seperat. Vielen Dank für eure Hilfe!

Gruß Chris

das finanzamt erstattet nur zuviel gezahlte steuern und keine sv beitraege.

haben sie lohnsteuer entrichtet?

Vielen dank für die Antwort. Nein, keinerlei Steuern bezahlt. Gäbe es eine Möglichkeit die SV-Beiträge zurückerstattet zu bekommen?

das finanzamt erstattet nur zuviel gezahlte steuern und keine sv beitraege.

haben sie lohnsteuer entrichtet?

Nein, zumal es sich nur um Arbeitgeberanteile handelt.
Grundsaetzlich sind Erstattungen von „richtigen“ SV Beitraegen erst mit 65moeglich.

Halo Chris,

gezahlte Rentenversicherungsbeiträge kann man nicht „vom Finazamt zurück holen“. Das hat mit dem Finanzamt überhaupt nichts zu tun. Diese Beiträge werden via Krankenkassen an die Rentenversicherungsträger gezahlt und bleiben dort auch. Aus deiner Anfrage ist nicht zweifelsfrei zu erkennnen ob diese gerinfügige Beschäftigung (unter 400 €) neben/zusätlich zu einem „Normaljob“ angefallen sind;man könnte es jedenfalls so verstehen. Wenn er in 2011 nur diese Minijobs ausgeübt hat, hat er selbst ja eh keine Beiträge gezahlt, es fallen nur Arbeitgeber-Beiträge an und die kann er sowieso nicht zurückbekommen. Ansonsten bewegt sich die Frage auch im Steuerrecht und kann von mir nicht beantwortet werden, da sind Steuerfachleute gefragt. Gruß Bernd

Hey, Vielen Dank! Also er ist Student und hat nur diesen einen Nebenjob. Dieser ist jedoch nicht als geringfügig (also 400€ Job) angemeldet. Meine Frage bezog sich darauf, ob ich es quasi nachträglich zu einem 400€ Job machen kann und somit die AN-Anteile, die ich gezahlt habe (!) zurückbekommen könnte, weil ich ja eh nur 3 mal minimal über 400€ verdient habe und im monatlichen Schnitt deutlich drunter liege…

Hi, selbst wenn es ginge (nachträglich den 400 € Job anzumelden und Beiträge zu entrichten) frage ich nach dem Sinn der ganzen Sache. Warum soll ich erst (nachträglich) Beiträge zahlen um sie mir dann via Finanzamt wieder zurückzuholen??? Das ergibt doch gar keinen logischen Sinn. Aber egal, wie bereits erwähnt. Selbst wenn die nachträgliche Anmeldung als geringfügige Beschäftigung machbar wäre, zahlt der Arbeitnehmer ja keine Beiträge, er ist ja beitragsfrei. Welche Beiträge will er also vom FiA zurückhaben??? Davon abgesehen hätte der Arbeitgeber ja evtl. erhebliche Schweirigkeiten zu erwarten, denn er hätte ihn ja u. U. sofort anmelden MÜSSEN.
Gr B

Hallo Chris,

das frage bitte einen SOZIALversicherungsfachmann.
Es hat nix mit privatwirtschaftl. Versicherungen zu tun.

VG Jens

Nein.

Hallo Chris, beim Finanzamt Rentenbeiträge zurückholen??? so was geht rein technisch nicht, nur die Rentenversicherung könnte Rentenbeiträge erstatten.
wenn er zwischen 400 und 800 Eur verdient, fällt er in die sogenannte Gleitzone (=MIDIJOB), es wird dann der Beitrag aus einem niedrigeren Entgelt berechnet nach einer Formel.
Hierzu http://www.experto.de/b2b/personal/lohn-und-gehalt/e… , einfach Midijob googeln oder hier bzgl. Rentenversicherung:
http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/Share…

ich hoffe, es hilft,
Gruß Marot

Hallo,

es geht weniger um die „magische Marke“ 400€, sondern um den offiziellen Status.

Es gibt den echten 400€ job, da gibts 400€ und fertig.
Dann gibt es normale Teilzeitbeschäftigungen - da ist es egal, ob 100 oder 1000€ - die sind Lohnsteuer- und Sozialversicherungspflichtig. Es stellt sich eher die Frage, wie der Arbeitgeber dich offiziell einstuft.

Ein nachträglicher Wechsel ist meines Wissens nicht einfach so möglich.

Hoffe geholfen zu haben.

Lieber Chrischris84,

vielen Dank, dass Sie uns als Experte ausgewählt haben. Leider können wir Ihnen bei dieser detaillierten Frage bezüglich der gesetzlichen Rentenversicherung/ 400€-Job nicht weiter helfen.

Informieren können Sie sich bei der Rentenkasse bzw. beim Finanzamt – falls Sie dies noch nicht getan haben.

Sehr gern beantworten wir Ihre Frage im Hinblick auf Lebensversicherungen und private Rentenversicherungen. Auf diesem Gebiet kennen wir uns aus und können Ihnen fundierte Antworten garantieren.

Mit besten Grüßen
Ihre proConcept AG

Guten Tag,

Ein 27-Jähriger Student ha einen ganz gewöhnlichen Nebenjob
(also keinen 400€ Job). Jetzt hat er in 2011 insgesamt nur 3
mal über 400 € verdient (Einmal ganz knapp 407,00€). Machmal
aber auch nur um die 100€, aufs Jahr gerechnet im Durchschnitt
deutlich unter 400€.

Alles alles eine Betrachtung der Vergangenheit.

Hat er eine Möglichkeit beim Finanzamt
seine Rentenversicherungsbeiträge zurückzuholen, also
nachträglich einen 400€ Job anzumelden?

Kein Arbeitnehmer meldet eine 400,- Euro Job an, das macht der Arbeitgeber.
Dieser macht das aufgrund der Verhältnisse bei Beginn der Beschäftigung.
Bei offensichtlichen Fehler kann so etwas natürlich korrigiert werden.
Ansprechpartner sind der Arbeitgeber, gegebenenfalls die gesetzliche Krankenversicherung, die die Sozialversicherungsbeiträge vereinnahmt.
Diese kann auch rechtlich verbindliche Auskünfte erteilen.

Krankenversicherung
spielt keine Rolle die zahlt er eh seperat. Vielen Dank für
eure Hilfe!

Doch, die Krankenversicherung spielt eine Rolle, denn diese ist für die Sozialversicherungsseite insgesamt zuständig.

Gruß Chris

Gruß Dirk

Hallo Chris,
laut Sozialgesetzbuch ist das nicht möglich.
MFG Roland Brandl

Hallo,

ob das möglich ist weiß ich nicht. Auf jeden Fall müsste der Arbeitgeber statt der Sozialabgaben dann pauschal versteuern ca. 32%. Ob er das macht? Vermutlich wird deine Ersparnis geringer sein als das was der Chef nachzahlen müsste.

Gruß
Franjo

TUt mir leid, hier fehlem mir konkrete Angaben.
Tip:

Bei der zuständigen Krankenkasse, die seinerzeit die RV Beiträge überwiesen hat, nachfragen

gruß
www.tuerk-versicherungen.de