Hallo Zusammen,
ich hab da ein Problem, zu dem ich im Netz nicht fündig werde und hoffe Ihr könnte mir helfen. Meine Frau und ich sind seit 2,5 Jahren getrennt, aber haben im Laufe der Zeit immer wieder Versuche unternommen, die Ehe wieder zu retten (und wir sind immer noch dabei das zu versuchen) Nun zum Problem für den Lohnsteuerjahresausgleich für 2008 (ja, es eilt:wink: Sie hatte 2008 Lohnsteuerklasse II und ich I.
Ich habe gehört, daß es die Möglichkeit gibt, aufgrund „Rettungsversuche“ der Ehe die alten Lohnsteuerklassen bei dem Ausgleich anzusetzen (V & III), wenn beide Partner dies bezeugen (zeitweise zusammen gewohnt u.ä.) Wie sieht so ein Schreiben aus und was muß dort drin stehen??
Vielen Dank für Eure Hilfe!!
Hallo,
ich kann die bei dem Thema leider nicht helfen…
sorry
gruss
Hallo Nnamssug,
die Lohnsteuerklasse kann man im Nachhinein nicht mehr änder.Es besteht jedoch die Möglichkeit, über die Einkommensteuererklärung nach dem für Ehepaare eingerichteten Splittintarif besteuert zu werden. Dafür müssen die Eheleute ein gemeinsame Steuererklärung abgeben und die so genannte Zusammenveranlagung wählen. Zusätzlich ist glaubhaft zu machen, dass ein Versöhnungsversuch stattgefunden hat und man mindestens einen Tag zusammengelebt hat. Dafür gibt es meines Wissens keine Vorlage. Es reicht ein formloses Schreiben. Dies sollte gut begründet sein, weil die vom Finanzamt bestimmt hinterfragt wird. Ich möchte noch darauf hinweisen, dass bei einer Zusammenveranlagung der Alleinerziehungsfreibetrag ( in Steuerklasse II enthalten) weg fällt.Das könnte je nach dem wie ihre Einkommen verteilt sind auch nachteilig sein.
Ich hoffe die Info hilft Ihnen weiter
Grüße
Lise