Hallo zusammen,
mich interessiert eure Meinung / euer Wissen zu einem solchen Fall. Frau A bekam 2008 ALG 2. Es kam zur Trennung vom Kindsvater und zu einer Arbeitsaufnahme und somit einem Stopp von ALG 2.
Dennoch steckt sie in einer Finanzlage, schildert diese per Mail an eine Mitarbeiterin des JobCenters und fragt, ob diese ihr helfen können bei der Übernahme von Mietschulden und Rückstand bei den Kitagebühren und überhaupt beraten könnten.
Die Mitarbeiterin verneint und schlägt einen Besuch beim Sozialdienst vor. Diese können jedoch auch nicht helfen.
Jetzt - Monate später bei weiterhin anhaltender Finanznot - findet Frau A einen ALG2-online-Rechner auf der Website des JobCenters und gibt neugierig ihre Daten ein … und stellt fest, dass ihr ergänzend ALG 2 zustehen würde. Sie hat den Antrag auch sofort eingereicht, bekommt aber keinen Bescheid bisher. Sie fragt sich jetzt, ob Datum des Antrags nicht eigentlich schon bereits der Zeitpunkt war, als sie vor Monaten bei genau dieser Stelle um Hilfe gebeten hat und abgewiesen wurde - ungeprüft der Sachlage. Seitdem kämpft sie sich durch die Finanzen und hat Schulden latent angehäuft, die nicht entstanden wären, hätte die Mitarbeiterin des JobCenters damals gesagt „Hey, lassen Sie uns mal prüfen, ob Ihnen nicht ALG 2 ergänzend zusteht“.
Ich hoffe, ich konnte mich verständlich ausdrücken und freue mich über jede Hilfestellung hierzu.
Lieben Dank
Sie fragt sich jetzt, ob Datum des Antrags nicht
eigentlich schon bereits der Zeitpunkt war, als sie vor
Monaten bei genau dieser Stelle um Hilfe gebeten hat und
abgewiesen wurde - ungeprüft der Sachlage. Seitdem kämpft sie
sich durch die Finanzen und hat Schulden latent angehäuft, die
nicht entstanden wären, hätte die Mitarbeiterin des JobCenters
damals gesagt „Hey, lassen Sie uns mal prüfen, ob Ihnen nicht
ALG 2 ergänzend zusteht“.
Ich hoffe, ich konnte mich verständlich ausdrücken und freue
mich über jede Hilfestellung hierzu.
Grundsätzlich ist der Antrag zunächst an keine Form gebunden, d.h. man kann ihn schriftlich und auch mündlich/telefonisch stellen.
Es gibt (zu wenige) Sachbearbeiter, die schauen sich die VerBIS-Vermerke („Vermittlungs-, Beratungs- und Informationssystem“ der BA) darauf hin an, ob a) ein Erstkontakt angelegt worden ist und dieser Kontakt b) als Antragsstellung gewertet werden kann (da besteht durchaus ein Interpretations-/Ermessenssppielraum)
Im oben angeführten Fall spricht m.E. Einiges dafür, die Anfrage als Antrag zu werten, wobei höchstwahrscheinlich das Problem bestehen wird, dass kein VerBIS-Eintrag angelegt wurde (erst recht nicht bei einem Erstkontakt mit der ARGE, denn dazu wäre ein umfangreicheres Procedere nötig
) und dass damit der Kontakt kaum nachzuweisen ist.
Deswegen nochmals der Hinweis:
Anfragen an AA/ARGE immer schriftlich und am Besten Erhalt des Schriftstückes quittieren lassen!
Wenn dennoch mündlicher Kontakt, dann vor Zeugen!
Wenn Zeugen nicht greifbar, dann auf jeden Fall ein Gesprächsprotokoll anfertigen (was mit wem und wann)!
Danke schön, das klingt fundiert und macht Mut 
Ob es einen Eintrag gibt, weiß ich nicht. Was heißt in diesem Zusammenhang „BA“?
Immerhin gibt es noch die Mails mit Anfrage und Antwort des Mitarbeiters des JobCenters. Genügt das als Beweis? Es ist ja quasi ein Gesprächsprotokoll.
Zum Erstkontakt: Frau A hat ja in 2008 ALG 2 bezogen und naiver Weise bekannt gegeben, dass ihre Akte aufgrund von Arbeitsaufnahme nunmehr geschlossen werden kann und der ARGE auch eine Kopie des Arbeitsvertrages zukommen lassen. Sie wäre damals nie auf den Gedanken gekommen, dass sie trotz Job Anrecht auf Hartz IV gehabt hätte … und natürlich hat keiner von der ARGE das infrage gestellt oder nachgehakt.
Insofern ist es ein Aufblühen des Kontaktes gewesen.
Ob es einen Eintrag gibt, weiß ich nicht. Was heißt in diesem
Zusammenhang „BA“?
BA - Bundesagentur für Arbeit (ARGEN quälen sich regelmäßig mit den AGENTUR-Programmen ab
)
Immerhin gibt es noch die Mails mit Anfrage und Antwort des
Mitarbeiters des JobCenters. Genügt das als Beweis? Es ist ja
quasi ein Gesprächsprotokoll.
Zum Erstkontakt: Frau A hat ja in 2008 ALG 2 bezogen und
naiver Weise bekannt gegeben, dass ihre Akte aufgrund von
Arbeitsaufnahme nunmehr geschlossen werden kann und der ARGE
auch eine Kopie des Arbeitsvertrages zukommen lassen. Sie wäre
damals nie auf den Gedanken gekommen, dass sie trotz Job
Anrecht auf Hartz IV gehabt hätte … und natürlich hat keiner
von der ARGE das infrage gestellt oder nachgehakt.
Insofern ist es ein Aufblühen des Kontaktes gewesen.
Ich würde Frau A raten, zunächst mit der ARGE Rücksprache zu halten (ob Mails als Beweis/Beleg genügen, ob der SB die Mails als Antrag wertet, usw.) und - falls sich die ARGE quer stellt - ggf. einen Fachanwalt zu kontaktieren, der dann mehr zu den Erfolgsaussichten sagen kann.
Das Problem ist, dass in diesem Fall tatsächlich ein gewisser Interpretations-Spielraum zu bestehen scheint, dass viele Sachbearbeiter wenig Godwill an den Tag legen und eher restriktiv bescheiden.
Nochmals Merci, die Überzeugungsarbeit wird Frau A bestimmt gerne versuchen 
Womit sich jedoch die nächste Frage stellt, wovon ein Hartz-IV-Empfänger einen Fachanwalt bezahlen sollte
((
Also vorweg, ich bin keine Rechtsberatung und kann nur aus Erfahrung berichten.
Ich sach mal ganz platt, mit Rückwirkend was geltend machen ist bei Amt schlecht, da die ja vom Prizip der Bedarfsdeckung ausgehen und wenn eine Person die letzten Monate auch ohne Unterstützung vom Amt irgendwie über die Runden gekommen ist dann wirds ja auch nicht so knapp gewesen sein…
(Bitte Sarkasmus nicht überlesen)
Was nicht heißen soll, dass man das mit dem möglichen mündlichen Antrag bzw den Mail Kontakt nicht unüberprüft lassen sollte!!
Mein Rat:
Frau A sollte einen Termin beim Fachanwalt machen und ihm im Vorfeld/direkt schilderen worum es geht. Vielleicht gibt es ja dann die Möglichkeit Beratungsbeihilfe zu bekommen:
http://www.kanzlei-katrinschneider.de/index.php?opti… (keine Werbung, nur der beste Link den ich grad auf die Schelle zu dem Thema gefunden habe)
So ist es dann auch möglich ohne Geld zu seinem Recht zu kommen!
Ich hoffe ich konnte helfen!
Liebe Grüße und viel Erfolg wünscht
Mina
Hallo Mina,
vielen Dank für deinen Erfahrungsbericht und den Tipp. Das mit der Bedarfsdeckung ist klar, kenne ich auch so. Allerdings konnte Frau A ja ihren Bedarf nicht decken und schleppt Rückstände bei Miete und Kitagebühren mit sich herum. Und solange die existieren, kann sie nicht in die Insolvenz … weil sie die nicht mit in die Insolvenz nehmen kann (macht sich bei bestehendem Mietvertrag schlecht). Alles verkorkst und blöd 
Allen Lesern ein schönes Wochenende