Rückwirkend Garagemiete ohne Ankündigung

Mieter ist am 1.8.2005 eingezogen mit einer Garagenmiete(Stellplatz) von 10,68 EU

Im Juni 2006 kommt die Mietnebenkostenabrechnung
In Soll Haben Abrechnung steht ohne Begründung
„Garagenmiete ab 1.8.2005 = 30,68 EU/Monat“

Wie soll man sich jetzt verhalten und muss man die Mieterhöhung so in der form Akzeptieren.

Danke in Voraus für die Antwort
MAUPA

Servus!

Wenn schriftlich ein Mietzins von € 10,68 vereinbart worden ist, gilt natürlich dieser.

Wenn Wohnung und Garage getrennt voneinander vermietet worden sind, kann der Vermieter die Miete für den Garagenstellplatz termingerecht erhöhen, es gelten hier nicht die Schutzvorschriften wie im Wohnraummietrecht.

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Wenn Wohnung und Garage getrennt voneinander vermietet worden
sind, kann der Vermieter die Miete für den Garagenstellplatz
termingerecht erhöhen, es gelten hier nicht die
Schutzvorschriften wie im Wohnraummietrecht.

Mag sein, aber man kann nicht 10,68 vereinbaren und ein knappes Jahr später darüber informieren, dass 30,68 gemeint war…