Rückwirkend Geld erhalten... bei P-Konto

Hallo folgender Sachverhalt,

Kunde hat P-Konto und auch auf diesem eine Pfändung laufen.

Jetzt hat dieser eine Umschulung angefangen im Sept-2010, und das Übergangsgeld kam nicht… , Jetzt kam das Übergangsgeld für Sept. im Monat Okt und Tage Später noch mal für Oktober.Da DRV-Bund ja immer zum 15. des Monats zahlt.

Da ja die Pfändungsfreigrenze damit überschreitet wie verhält sich da dieses P-Konto und was muss dieser Kunde veranlassen das Ihm das gesamte Übergangsgeld nicht gepfändet wird.

Gesetzeslücke muss noch geschlossen werden
Hallo,

genau für dieses Problem wird noch eine Lösung gesucht. In der Gesetzlegung ist hierzu noch nichts Konkretes geregelt. Banken können bisher nur nach den ihnen vorgeschriebenen Fakten agieren. Und dazu gehört nunmal, dass Beträge, die die Freigrenze überschreiten, gepfändet werden dürfen.

Du kannst gerne Rücksprache mit deiner bank halten, aber ich glaube fast, bis diese Gesetzeslücke nicht geschlossen wird, sind auch den Instituten die Hände gebunden.

Eine Alternative wäre eine Freigabe vom Gericht für diesen betrag zu holen. So kann dieser nicht gepfändet werden.

Grüße

Danke für Deine antwort,

Bank teilte dem Kunden mit das dieser über das Guthaben bis zur Pfändungsfreigrenze verfügen darf, alles was drüber ist wird sozusagen gepfändet.

Also muss jetzt Kunde wohl Zum Amtsgericht rennen und eine Verfügung erwirken, aber der Rechtspfleger machte keine Hoffnung das dies schnell gehn kann, denn der Gläubiger muss angehört werden und dieser kann das Verfahren also in die Länge ziehn laut Rechtspfleger.

Also muss jetzt Kunde wohl Zum Amtsgericht rennen und eine
Verfügung erwirken, aber der Rechtspfleger machte keine
Hoffnung das dies schnell gehn kann, denn der Gläubiger muss
angehört werden und dieser kann das Verfahren also in die
Länge ziehn laut Rechtspfleger.

Es sei denn, die Zahlung ist eine welche ohnehin besonders vom Gesetz geschützt ist, z.B. eine Sozialleistung.

Ob das der Fall ist, was der Umschüler da erhält, weiß nur er.

Kunde war vorgestern beim Amtsgericht, dieser musste zum Rechtspfleger und dieser Tippte den Bescheid ab, dieser ging dann an die Bank.Obwohl die Beträge unter der Pfändungsgrenze sind musste man angeben für was man diesen benötigt.Miete Strom Lebensunterhalt wurde ja schon von dem Geld vom September bestritten.Eine Durchschrift erhält der Gläubiger dieser muss dann innerhalb 1 Woche angehört werden.

Obwohl einem der Betrag zusteht musste man klein genau alles begründen :frowning: … Es geht um ne Summe von Sept.2010 693 € und 908 für Oktober. Fahrtkosten würden dann noch ma im November in Höhe von 136 € kommen zu dem konnte bzw. wollte der Rechtspfleger nichts sagen. Evtl. muss man wieder zum Amtsgericht rennen und diesen Betrag wieder freischalten ?

Hallo,

Kunde hat zuspruch vom Amtsgericht erhalten das dass Geld Freigegeben werden muss, da besondere Härte vorliegt.

Jetzt stand im Brief das dieser ein Notfrist von 2 Wochen hat zum Einspruch. Heißt das dass der Kunde wieder 2 Wochen warten muss bis das Geld freigestellt wird ?