Eine Person ist seit 6 Monate Mitglied einer private Krankenversicherung.
Sie ist seit ca. 2 Monate arbeitslos gemeldet und hat nun ,nach 2 Monaten, den ALG1-Antrag stellen können.Frühe war kein Termin zur Abgabe frei.
Bei der Abgabe wurde ihr mitgeteilt das die Beiträge zur PKV nicht vom Amt übernommen werden.
Kann diese Person nun die PKV rückwirkend kündigen und ebenfalls rückwirkend in eine gesetzliche Kasse wechseln?
Wenn ja,- werden die Beiträge die rückwirkend entstehen dann vom Amt getragen?
Kann diese Person nun die PKV rückwirkend kündigen und
ebenfalls rückwirkend in eine gesetzliche Kasse wechseln?
muss sie nicht mal, einfach gesetzliche nach Wahl beim Amt angeben. Meldung erfolgt vom Amt rückwirkend zur gesetzlichen Kasse, die klärt das dann mit der PKV
Wenn ja,- werden die Beiträge die rückwirkend entstehen dann
vom Amt getragen?
Ja werden sie (also ab Antragstellung bzw. ab dem Tag der Arbeitslosmeldung)
Glück gehabt, bei ALG I geht das noch, bei ALG II lustigerweise nicht mehr.
muss sie nicht mal, einfach gesetzliche nach Wahl beim Amt
angeben. Meldung erfolgt vom Amt rückwirkend zur gesetzlichen
Kasse, die klärt das dann mit der PKV
Die GKV wird das eben nicht mit der PKV abklären. Der Privatversicherte muss sein Kündigungsrecht nach § 205 VVG selbst wahrnehmen, und zwar innerhalb von drei Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht. Eine spätere Kündigung wegen Versicherungspflicht würde nur für die Zukundt wirken und die gezahlten PKV-Beiträge wären verloren.