Rückwirkend in Rente durch GdB ohne Abzug

Hatte im 08.2010 Verschlimmerungsantrag ( 40 GdB )mit 61 Jahren gestellt. Bin im August 2011 in Rente, natürlich mit Abzug.
Habe im Juli 2012 einen Positiven Bescheid über GdB-50- erhalten.
Kann ich nun unter Vorlage des Bescheides bei der RV meine Rente mit 63 Jahren ohne Abzug erhalten?

Vielen Dank

Hallo!

Hier kann ich leider nicht weiterhelfen. Ich denke, die Rentenversicherung Bund kann diese Frage beantworten.

MfG
CKH

Hallo Christian,
vielen Dank für deine Rückantwort.Hatte das schon vermutet, denn das sind immer so spezielle Fragen.Ich hatte auch schon als Schwerbehindertenvertreter mit solchen Fragen zu tun,nur diese ist, auch für mich, in eigener Angelegenheit sehr speziell.Ich glaube aber,daß in solch einem Fall, der Tag der Antragstellung Gültigkeit hat.
Nochmals vielen Dank für Deine Bemühungen.
MfG diddi3

Moin, ich denke das sollte gehen.
Es gilt das Datum der Antragstellung, so sagt das Gesetz.
Wenn du einen Anwalt ( Gewerkschaft) hast, lass ihn das machen. Sonst bekommst du einen klugen Spruch als Antwort, und das war es. Dann Widerspruch einzulegen wird schwer. Wenn du gegen eine Versicherung klagst, ziehen die das so in die Länge, das du aufgibst.

LG Wolfgang

Hey,
also wenn die 50% rückwirkend vor Rentenbeginn ausgesprochen wurden, dann kann man jetzt noch die Rentenart ändern. Das heißt jetzt bestimmt eine Rente mit mehr Abschlag als in der Schwerbehinderten Rente. Wenn die 35 Jahre erfüllt sind und die 50% vor den Rentenbeginn gelten, dann kann man dies Rückwirkend umstellen lassen.
Ohne Abschlag wird das nichts.
Hier sich vielleicht mal beraten lassen:
http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/Share…
Entweder in der Beratungsstelle oder beim Versichertenberater (kostenlos) in ihrer nähe einfach PLZ eingeben.
Gruß