Hallo z’sammen,
ich studiere seit diesem Semester und war vorher vollzeit angestellt. Bei diesem Unternehmen arbeite ich jetzt als studentische Hilfskraft seit Studienbeginn einfach weiter.
Allerdings wusste ich nicht, dass es diesen einheitlichen Beitragssatz von 47,53€ für Studierende gibt und so habe ich seit Oktober offenbar viel zu viel an Sozialleistungen von meinem Gehalt abgedrückt.
Ich versuche jetzt, dies bei meiner Krankenkasse für die Zukunft zu ändern, so dass ich auch von den geringen Beiträgen profitiere.
Ich würde aber gerne wissen, ob ich grundsätzlich einen Anspruch auf Rückerstattung der zu viel bezahlten Beiträge seit Oktober habe. Denn wenn man irgendwann mal zu wenig bezahlt hat, kann die Krankenkasse einen dafür auch oft rückwirkend noch belangen.
Danke für jede Antwort!
Hallo,
ja, grundsätzlich gilt für Beitragsguthaben das gleiche wie für Reste-
Verjährung nach 4 Jahren.
Ich kann Dir nur empfehlen, dich direkt an deine Krankenkasse zu wenden, den Fall schriftlich zu schildern. Eine Kopie dieses Schreibens bitte an den Arbeitgeber, der ja dann ggf. auch einen
Rückerstattungsanspruch hätte.
Grundsätzlich noch etwas - klar ist der Studentenbeitrag wesentlich
günstiger als der Beitrag als Arbeitnehmer, aber dafür hat man eine entsprechende Absicherung, wie z.B. Anspruch auf Krankengeld und
ggf. Anspruch auf Arbeitslosengeld und sogar für das Rentenkonto wird etwas getan - das aber nur am Rande.
Also, sofort an die Kasse wenden und Versicherungsstatus überprüfen
lassen.
Gruss
Günter Czauderna
Hallo Andreas,
ich studiere seit diesem Semester und war vorher vollzeit
angestellt. Bei diesem Unternehmen arbeite ich jetzt als
studentische Hilfskraft seit Studienbeginn einfach weiter.
Allerdings wusste ich nicht, dass es diesen einheitlichen
Beitragssatz von 47,53€ für Studierende gibt und so habe ich
seit Oktober offenbar viel zu viel an Sozialleistungen von
meinem Gehalt abgedrückt.
grundsätzlich kann ich den Ausführungen von Guenter nur zustimmen. Mir ist da aber etwas unklar.
- Bist du denn überhaupt als Student krankenversicherungspflichtig? Dies müsste zuerst geklärt werden.
Gründe die z.B. gegen eine Versicherungspflicht als Student sprechen:
-
- Lj. vollendet
- Arbeitsverhältnis steht im Vordergrund und nicht Studium (z.B. mehr als 20 Std./Woche beschäftigt)
Der Arbeitgeber muss von sich aus prüfen, ob Versicherungspflicht als Arbeitnehmer eintritt. In der Regel irren sich die Arbeitgeber nicht - denn die Versicherung als Student ist ja auch besser für den Arbeitgeber.
- Wie konntest du dich eigentlich bei der UNI einschreiben ohne das die Krankenkasse deinen Fall prüft? Dazu benötigst du doch eine Bescheinigung der Krankenkasse über deinen Krankenversicherungsschutz. Dann wird die Krankenkasse doch sofort auf den Fall aufmerksam?!
Andi
Hallo Guenter, Hallo Andi,
Danke für eure Tipps. Ich werde auf jeden Fall nächste Woche mal zur nächsten Geschäftsstelle laufen und mich erkundigen und hoffen, dass ich auch rückwirkend die Beträge zurück bekomme.
Da ich erst 24 bin und während der Vorlesungen nicht mehr als 20h pro Woche arbeite, sollte ich ja in die Versicherungspflicht als Student fallen, oder?
Ich habe damals bei der AOK so einen Versicherungsnachweis angefordert. Aber offenbar hat der Sachbearbeiter das so verstanden, als ob ich weiterhin sehr viel Arbeite. Da ich damals noch nichts über die günstigeren Beiträge für Studierende wusste, habe ich das alles bisher so hingenommen. Vielleicht habe ich auch - ohne weiter drüber nachzudenken - damals gesagt „ich bleibe auch weiterhin Angestellter bei dieser Firma“ statt „ich bin ab jetzt studentische Hilfskraft“.
Und Günter: natürlich sind die Beiträge in die Rentenkasse als normaler Angestellter später mal gut für mich …andererseits kann ich von der Differenz der Sozialabgaben, die sich dann demnächst ergibt, schon mal einen großen Teil der Studiengebühren ab 2007 aufbringen. Rente gut und schön, aber erst mal muss man sein Studium bezahlen. Riester Rente und Lebensversicherung tragen ja auch noch ihren Teil zur Rente bei.
Nochmals danke für die schnellen Antworten!
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Für das Rentenkonto wird etwas getan???
Hallo,
er ist 24!!!
Im Jahr 2047 - zum Höhepunkt der Rentenkrise - wird er Rentner!!!
Für welche Rente tut er was??? Für die, der heutigen Rentner!!!
Für seine tut er nichts, weil die Kohle weg ist!!!
Wehren kann er sich aber nicht!!!
Er wird durch die demographische Entwicklung enteignet!!!
Thorulf Müller
Hallo Thorulf,
gut - du hast ja recht - aber soll ich hier zur
Revolution aufrufen ??
Besser 100,00€ Rente nach diesem System, als keine Rente, oder ??
Gruss
Günter
Hallo Andreas,
das habe ich mir so gedacht. Ist wohl alles ein bisschen dumm gelaufen.
Viel Spaß und viel Geduld,
Andi