Hallo,
unter welchen vorrausetzungen ist es möglich, ALG I rückwirkend zu erhalten?
Mal angenommen man befindet sich noch in einem offenen rechtsstreit mit einem alten arbeitgeber, die erste instanz ist gewonnen, jedoch noch nicht rechtswirksam, dieses hat man dem Arbeitsamt so mitgeteilt welches dann darauf reagiert und man dann aus deren System genommen wird ohne weitere Anfragen, bzw einforderungen von gerichtsunterlagen.
nach einer zeit wird dann festgestellt, das man doch „arbeitssuchend“ ist, weil Urteil ja noch nicht rechtskräftig ist und stellt dann Fest das es weder vom AG ( weil ja gekündigt und noch nichts rechtswirksam) noch vom Amt Geld gibt, weil die sich quer stellen und sagen es gibt ja eine Mail mit dem Hinweis der ersten Instanz, was aber nicht weiter hinterfragt wird ( man sollte doch hier meinen das dass Amt , da ein wenig besser informiert ist was Rechtsstreitigkeiten angeht, da die bestimmt nicht nur einmal am Tag bearbeiten)
daher die Frage welche Möglichkeit hat eine Person, um hier rückwirkend Leistung zu enthalten, da es eindeutig ein KommunikationsFehler ist und Email noch keine rechtsverbindlichkeit hat.
vielen Dank im Voraus