Hallo zusammen,
ich wohne seit meiner Kindheit im Elternhaus, das 50/50 meiner Oma & Mutter gehört bzw. gehörte.
Der Mehrgenerationenhaushalt bestand aus meiner Mutter und mir im Obergeschoss und meiner Oma im UG.
Es war immer so geregelt, dass ich dort mietfrei wohne – es gab nie einen Mietvertrag oder mündliche Absprachen über Zahlungen.
Vor etwa 2 Jahren verstarb meine Mama plötzlich & etwa zur selben Zeit zog meine Oma zu ihrem Lebenspartner.
Vor zwei Monaten musste ich dann auf Zwang einen Mietvertrag unterschreiben.
Da nun, angeregt durch „meinen Onkel“, der Verkauf der Immobilie im Raum steht habe ich die Unterlagen meiner Mama durchforstet & ich fand den Erbengemeinschaftsschein der die Aufteilung 50/50 zw. Mutter & Oma regelt.
Vor nicht ganz 2 Wochen stand „mein Onkel“ mit einer Firma im Haus und ließ Wasser- und Gasuhr demontieren.
Ich wusste mir nicht mehr zu helfen und bin zum Anwalt der mir jetzt mitteilte das ich laut Anwältin der Gegenseite tausende Euro Schulden über die letzten 2 Jahre angehäuft hätte und die Uhren wieder eingebaut würden wenn ich ihre Verträge der Versorger übernehmen würde.
Jetzt frage ich mich, ob meine Oma wirklich rückwirkend Miete von mir verlangen kann, obwohl ich all die Jahre kostenlos dort gelebt habe.
Gibt es dafür rechtliche Grundlagen oder Fristen, die beachtet werden müssen?
Und handelt es nicht um Diebstahl seitens „Onkel“ mir einfach die Zähler zu nehmen?Laut Anwalt bin ich gesetzlicher Erbe der Haushälfte & somit doch auch der Zähler des Eigentums.
Mein Anwalt meint es wäre ja kein Mietrecht daher könnte er jetzt auch nix machen.
Ich hoffe ihr könnt mir Tipps zu dem Dilemma geben.
Vielen Dank im Voraus!