Rückwirkend Miete ohne Mietvertrag verlangen

Hallo zusammen,

ich wohne seit meiner Kindheit im Elternhaus, das 50/50 meiner Oma & Mutter gehört bzw. gehörte.
Der Mehrgenerationenhaushalt bestand aus meiner Mutter und mir im Obergeschoss und meiner Oma im UG.

Es war immer so geregelt, dass ich dort mietfrei wohne – es gab nie einen Mietvertrag oder mündliche Absprachen über Zahlungen.

Vor etwa 2 Jahren verstarb meine Mama plötzlich & etwa zur selben Zeit zog meine Oma zu ihrem Lebenspartner.
Vor zwei Monaten musste ich dann auf Zwang einen Mietvertrag unterschreiben.

Da nun, angeregt durch „meinen Onkel“, der Verkauf der Immobilie im Raum steht habe ich die Unterlagen meiner Mama durchforstet & ich fand den Erbengemeinschaftsschein der die Aufteilung 50/50 zw. Mutter & Oma regelt.

Vor nicht ganz 2 Wochen stand „mein Onkel“ mit einer Firma im Haus und ließ Wasser- und Gasuhr demontieren.
Ich wusste mir nicht mehr zu helfen und bin zum Anwalt der mir jetzt mitteilte das ich laut Anwältin der Gegenseite tausende Euro Schulden über die letzten 2 Jahre angehäuft hätte und die Uhren wieder eingebaut würden wenn ich ihre Verträge der Versorger übernehmen würde.

Jetzt frage ich mich, ob meine Oma wirklich rückwirkend Miete von mir verlangen kann, obwohl ich all die Jahre kostenlos dort gelebt habe.
Gibt es dafür rechtliche Grundlagen oder Fristen, die beachtet werden müssen?

Und handelt es nicht um Diebstahl seitens „Onkel“ mir einfach die Zähler zu nehmen?Laut Anwalt bin ich gesetzlicher Erbe der Haushälfte & somit doch auch der Zähler des Eigentums.

Mein Anwalt meint es wäre ja kein Mietrecht daher könnte er jetzt auch nix machen.

Ich hoffe ihr könnt mir Tipps zu dem Dilemma geben.
Vielen Dank im Voraus!

hi,

wer hat seit dem Wasser, Strom und Gas bezahlt?

Mich wundert etwas, dass du dich nur auf die Miete beziehst und nicht auf die Verbrauchskosten die unabhängig der (kalt) Miete auch anfallen.

Das ergänzt sich irgendwie ganz wunderbar damit, dass die Zähler ausgebaut und damit dein Verbrauch unterbunden wurde.
Kann natürlich Zufall sein, daher die Nachfrage.

grüße
lipi

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Bist du sicher das irgendeine Firma die Wasseruhren und Gaszähler ausgebaut hat ? Das klingt extrem abenteuerlich und zudem leicht illegal so wie du das schilderst.

Wie muss man sich das vorstellen ?

Wem gehört denn das Gebäude?

Geh zum Mieterschutzbund die werden Dir weiterhelfen können die ganze Geschichte ist etwas sehr abenteuerlich, wenn deiner Mutter die Hälfte gehört hat muss es ja auf Dich übergegangen sein sein das wirst du spätestens dann gemerkt haben wenn die Steuer Dir einen netten Brief geschickt hat etc…

Wie alt bist Du?
Wer hat den Anteil deiner Mutter am Haus geerbt? (Du müsstes ja zumindest deinen Pflichtteil erhalten haben. Dann wärst Du kein Mieter sondern Mit-Eigentümer, was die Sache der Rechte und Pflichten komplett verändern dürfte)

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Auch mir erscheint die Sache etwas dubios. Zusätzlich zu den anderen Fragen stelle ich mir (nee, dir) die Frage, was denn im Mietvertrag steht, vor allem zu den Themen Nebenkosten und Mietkosten.

Bezugnehmend auf die Frage nach dem Erben auch: Wer ist der Vertragspartner (= Vermieter?)?

Entweder läuft hier etwas ganz massiv schief, oder du hast maximal ein Drittel der Tatsachen erzählt. Denn die gestellten Fragen sind ziemlich grundlegend.

Bedeutet das, dass du ab diesem Zeitpunkt das Haus alleine bewohnt hast?

Hast du dir zwei Jahre lang keine Gedanken darüber gemacht, wer Strom, Wasser, Abwasser, Versicherung, Gas, Grundsteuer, usw. für dich zahlt? Oder hast du vergessen zu erwähnen, dass du diese Kosten zumindest anteilig gezahlt hast?

Du wusstest bis vor Kurzem nicht, dass deine Mutter Miteigentümerin des Hauses war?
Wer hat denn deine Mutter beerbt? Gibt es andere Erben (Ehepartner der Mutter, Geschwister von dir)?

Worin bestand der Zwang? Wurde im Mietvertrag deine Großmutter als (alleinige) Vermieterin benannt? Du wärest ja eigentlich pflichtteilsberechtigt, also Miteigentümer des Hauses.

Gab es Mietzahlungen in ortsüblicher Höhe?

Diese Firma war offenbar entweder der örtliche Versorger (etwa die Stadtwerke) oder eine vom Versorger beauftragte Firma.

Es hört sich so an, als ob du vergessen hättest, dass irgendjemand die Kosten übernehmen muss - für ein Haus, in dem du ganz alleine wohnst sollte dir eigentlich klar gewesen sein, dass DU diese Kosten zu tragen hast.

Gegen die Sperrung von Gas und Wasser kann man sehr wirksam tätig werden, indem man die Rückstände bezahlt und sich darum kümmert, einen Vertrag mit dem Versorger zu machen.

Zu der anderen Rechtslage - wie man zu einem Mietvertrag gezwungen werden konnte, wenn man Miteigentümer der Immobilie wird und wie man sich um Grundbucheintrag kümmert - sollte der Anwalt dich eigentlich deutlich besser beraten als ein Forum.

Zuerst einmal: Kümmere dich um die Rückstände! DU hast das verbraucht, also zahle.
Dann: Schaffe klare Verhältnisse! Lass prüfen, was dir seit zwei Jahren gehört und was nicht.
Danach: Überlegt euch friedlich, was aus der Immobilie werden soll. Wenn ihr euch nicht einigt, dann wird es zur Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft kommen. Dazu reicht es, wenn ein einziger Miteigentümer das so beantragt.

So eine Zwangsversteigerung ist mit mehr Kosten und geringerem Erlös verbunden, als wenn man sich einig ist und für die Immobilie einen guten Käufer sucht.

Von einem Miteigentümer?

Die Zähler liegen im Lager des Netzbetreibers und nicht im Keller deines Onkels. Dein Onkel hat sie nicht gestohlen, sondern vermutlich lediglich dem Netzbetreiber geholfen, die legitime Sperrung der Anschlüsse umzusetzen. Hätte dein Onkle die Zähler ohne Kenntnis des Netzbetreibers ausgebaut, so hätte er den Netzbetreiber bestohlen und auch ein paar andere rechtswidrige Handlungen begangen. So dumm wären weder der Onkel noch die beteiligte „Firma“. Die Zähler gehören nicht dir, auch nicht dem Vertragspartner (deiner Oma?) des Versorgers sondern sie sind das EIgentum des Netzbetreibers (genauer: des Messtellenbetreibers, welcher aber in der Regel identisch mit dem Netzbetreiber ist).

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Wobei sich da die Frage stellt, wer Zahlungsaufforderungen, Mahnungen usw. erhalten hat.
Ich gehe mit dir nicht ganz konform, was das „hätte wissen müssen“ angeht. Das kommt doch sehr auf die Umstände an.

Ich werfe nur mal die Möglichkeit in den Raum, dass der OP frisch 18 sein könnte. Das würde alle von dir aufgestellten „Thesen“ in ein vollkommen anderes Licht rücken.

Ich finde den etwas vorwurfsvollen Unterton ehrlich gesagt für nicht angebracht, bis diese Dinge geklärt sind.

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Ohje, was für ein Unfug.
Der Pflichtteil fließt nicht von allein, den muß man einfordern.
Pflichtteilsberechtigte werden nicht Miteigentümer (und schon gar nicht automatisch), weil der Pflichtteil in aller Regel in bar zu zahlen ist.

Wenn es kein Testament gibt, ist nach der gesetzlichen Erbfolge @JayKay125 Erbe seiner Mutter und bildet zusammen mit seiner Großmutter eine Erbengemeinschaft.
(falls es nicht noch weitere Erben der Mutter gibt)

Auch hier: zweimal nein.

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Rückwirkend eher nicht und auch keine „Miete“
Aber Deine Oma kann von Dir Nutzungsentschädigung verlangen für den hälftigen Teil des Hauses (der Deiner Oma gehört).

Der richtige Anwalt für die ganze Angelegenheit wäre einer für Erbrecht.
Der wird Dich beraten und unterstützen, welche Schritte als erstes zu machen sind:
Erbschein beantragen, Grundbuch ändern lassen, …

Unabhängig vom Erbe und der Eigentumsregelung hast Du natürlich die Rückstände bei den Versorgern auszugleichen, wenn Du der alleinige Bewohner warst.

Welche „Steuer“ soll da welchen „netten Brief“ geschickt haben? An was dachtest Du da?
Der Erbschaftsteuerfreibetrag beträgt je Kind Euro 400.00
(Da kommt vermutlich keine Post).

Post kommt höchstens vom Finanzamt, wenn noch Einkommensteuer-Erklärungen für die Mutter abzugeben sind.

Irgendjemand muss ja die Grundsteuer bezahlen, wenn er Eigentümer ist und nicht bezahlt dann bekommt er recht schnell Post von der Gemeinde…

Auch im Erbschaftsfall innerhalb des Freibetrages wird ihm das durch das Finanzamt mitgeteilt.

Die Geschichte ist alles in allem etwas seltsam vor allem weil nicht ersichtlich ist wem das Gebäude denn gehört.

Ich rate: die Grundsteuer hat bis jetzt die Oma bezahlt.
(Vermutlich auch die Hausversicherung.)

Meine Stadt versendet Grundsteuer-Kram (-Bescheide, -Mahnungen) auch bei mehreren Eigentümern nur „einfach“ an denjenigen, der im Grundbuch als erster eingetragen ist.
Das spart Porto und Papier, wobei im Bescheid natürlich alle Namen aufgeführt sind.

Da gebe ich Dir recht.
Scheint ein großes Kuddelmuddel zu sein, vor allem, weil der Onkel jetzt „plötzlich“ über sein zukünftiges Erbe nachdenkt. :wink:
Was Strom, Wasser und Gas anbelangt, verstehe ich den Onkel, nur das mit der "Miet"zahlung eher nicht.

Strom, Gas, Wasser ist ja auch wieder so eine seltsame Geschichte, es muss ja mit irgendjemandem einen Vertrag geben, der dann eine NK- Abrechnung für den Mieter anfertigen muss etc. und wieso der Onkel, er kann ja nicht einfach in einem Gebäude das ihm nicht gehört die Wasseruhren ausbauen lassen , die Geschichte hat mehr Löcher als alte Socken , vor allem mit wem hat er den Mietvertrag?

Mit der Oma natürlich.
Vielleicht hat die Oma schon immer(!) das alles bezahlt, solange sie im Haus gewohnt hat.

Wieso das denn? Es gab und gibt keinen Mieter.
Oma hat ihrer Tochter und ihrem Enkel das geschenkt. Warum auch nicht?

Das machen die Versorger von sich aus, wenn keine Knete mehr kommt. (siehe oben Beitrag von X-Strom).
Der Onkel wird denen die Tür aufgeschlossen haben.

Das würde mich auch interessieren.

Edit: von Strom ist im UP nicht die Rede.

Dein Anwalt hat dir also lediglich den Inhalt der Forderung/des Angebots der Gegenseite mitgeteilt?

Dein Anwalt hat dir also keinerlei Auskunft/Rat/Empfehlung gegeben zu den Fragen

  • Ob das Vorgehen der Gegenseite Rechtens ist
  • Ob die Forderungen der Gegenseite gerechtfertigt sind
  • Ob in dem Zeitraum, in dem du mutmaßlich die „tausende Euro Schulden“ angehäuft hast, überhaupt ein Mietverhältnis bestand, sprich ob die Gegenseite überhaupt basierend auf deutschem Mietrecht Forderungen stellen kann
  • Welche (rechtlichen) Schritte er dir jetzt empfiehlt

?

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Wenn ich das richtig verstanden habe hat er doch einen Mietvertrag unterschrieben, ich bin verwirrt irgendwie passt da nichts zusammen.

Ich spekuliere jetzt nicht weiter rum. :wink:

@JayKay125 ist am Zug, die ganzen Fragen zu beantworten.

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Bitte mal von vorne:

Wer hat Deine Mutter beerbt? Du? Hast Du Geschwister? War Deine Mutter verheiratet?

Wer hat Dich wie zu was gezwungen? Und was steht im Mietvertrag?

Den gibt es aber jetzt. Das ist die neue Situation, mit der Du Dich auseinandersetzen musst. Dir muss klar sein, dass irgendwelche „mündlichen Absprachen“ und Ähnliches geändert werden können.

Wer genau ist diese Person? Was hat sie mit der Sache zu tun?

Gibt es dazu eine Aufstellung? Wie setzen sich die Zahlen zusammen?

Was ist das für ein Anwalt? Wenn er schon „auch nix machen“ kann, was hat er Dir empfohlen?

Nur weil man bewusst Details weglässt, um den OP überhauot erstmal „abzuholen“, ist es kein Unfug.

Unfug ist allerdings wenn wer auf überheblich massregelt.

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