rückwirkend miete zahlen für grundst. o. vertr

Guten tag ! folgende situation:
man hat anfang 2012 ein grundstück der deutschen bahn angemietet,das man eigendlich als stell oder lagerplatz nutzen wollte indem man es vernünftig abzaunt , hat dan einen provisorischen zaun um das grundstück gemacht und der vermieter ( nicht die bahn sondern ein Pächter o.ä.) wollte den boden auch noch vernünftig machen , sprich grauwacke weil es nur boden mit gestrüpp war, mieter hat gestrüp weck gemacht und kram da rein,die ersten 4 monate miete dann dem vermieter auf die hand gezahlt, mal mit mal ohne quittung …
und auch nach einen mietvertrag hat mieter gefragt bzw gedrängt aber bis heute nicht bekommen. > Von den anderen mietern hat man dann nach 4…5 monaten gehört das diese ab sofort keine miete mehr zahlen weil der vermieter angeblich
nicht mehr der vermieter bzw in dem fall verpächter sein soll weil er " rausgeschmissen" wurde bzw Insolvent etc. ist. und das gelände evtl. abgerissen werden soll…
mieter hat dann natürlich alles so provisorich gelassen wie es war weil man kein geld mehr reinstecken wollte wenn das gelände eh geräumt werden soll)man hat ab dann den vermieter auch nicht mehr kontaktiert um miete „Bar“ zu zahlen weil mieter warten wollte bis er sich meldet und unterrichtet wird, wenn überhaupt, addresse und handy nummer waren bekannt bzw hat der mieter sogar demonstrativ ans gitter gesprayt!.. diese woche ( jan 2013 woche) rief dann der "vermieter oder Verpächter " an und bad um ein gespräch mit dem mieter wegen dem grundstück, der mieter willigte ein . nun meine frage: muss der „Mieter“ unter diesen umständen rückwirkend Miete zahlen ? und wenn an wen ? und wie am besten um sicher zu sein ob der alte vermieter überhaupt noch dazu berechtigt ist weil die lage unklaar ist ? evtl. zahlungsaufforderung ?
danke im voraus
gruss f.a.

und auch nach einen mietvertrag hat mieter gefragt bzw
gedrängt aber bis heute nicht bekommen.

du meinst sicherlich: er hat keine schriftliche version bekommen. der vertrag wurde durchaus geschlossen. immerhin hat man ja einen „stellplatz“ gegen miete bekommen.

muss der „Mieter“ unter diesen umständen rückwirkend Miete
zahlen ?

da der mieter wohl im rückstand ist, muss er wohl auch dann rückwirkend zahlen. nur weil er „gehört“ hat, dass andere keine miete mehr zahlen, heißt das ja noch nicht, dass er dazu nicht verpflichtet wäre.

und wenn an wen ?

an den vermieter zunächst einmal.

und wie am besten um sicher zu sein
ob der alte vermieter überhaupt noch dazu berechtigt ist weil
die lage unklaar ist ?

naja, dass man sich sowas quittieren lässt, sollte eigentlich klar sein, oder? ich würde mich nicht jedes mal darum kümmern wollen, ob der „vermieter“ noch vermieter ist…