abschliessen.
Ist das noch möglich, um die Steuervorteile zu nutzen?
Danke für Rat!
Gruß
Fred
abschliessen.
Ist das noch möglich, um die Steuervorteile zu nutzen?
Danke für Rat!
Gruß
Fred
Nein, die Annahme hätte in 2004 erfolgen müssen. Legal - nein!
Viele Grüße
Thorulf Müller
Versicherungsmakler
Auch nicht mit einer Rückdatierung des Vertrages?
Oder ist das nicht legal?
Oder anders gefragt, macht das ein normaler Versicherungsvertreter,
oder strikt nein?
In der Hoffnung, dass du keiner bist
und korrekt antworten darfst/kannst 
Danke!
Gruß
Fred
einige gesellschaften nehmen noch bis morgen oder übermorgen anträge an.
das antragsdatum muß jedoch spätestens der 30.12.2004 sein, und die annahmeerklärung muß ebenfalls an diesem tage erstellt worden sein. und du mußt jemanden finden, der diese annahmeerklärung am 30.12.2004 ausgestellt hat. ich muß z.b. alles spätestens morgen in der zentrale des versicerers abgeben.
gruß
oliver
legal, illegal, scheißegal!
Geschäftsgeile gibt es immer.
Wenn ich von einem einzigen Versicherer das Angebot erhalten hätte Anträge morgen einzureichen, dann hätte ich den Vorgang an das BaFin und das BMF weitergeleitet.
Das es Versicherer gibt, die soetwas machen - Sorry nicht meine Welt!
Das gesetz sagt „Annahme bis 31.12.2004“! Angenommen werden kann nur ein eingereichter Antrag!
O.k. ist es, wenn ein Antrag, der am 31.12.2004 abgegeben wurde mit einer Annahmeerklärung ausgefertigt wurde - am gleichen Tag!
Viele Grüße
Thorulf Müller
Versicherungsmakler
Laut Gesetzt - Steuerhinterziehung! - meine ich!
Vor allem: Was soll das bei einer „Rentenversicherung“ bringen. Die war schon immer mit dem Ertragsanteil steuerpflichtig und daran ändert sich nichts!!!
Richtig!..
hallo Günter,
Vor allem: Was soll das bei einer „Rentenversicherung“
bringen. Die war schon immer mit dem Ertragsanteil
steuerpflichtig und daran ändert sich nichts!!!
Wieviel Rentenversicherungen mit dem Prädikat: „Steuerersparmnis“ wohl in den letzten 3 Monaten an den Mann gebracht wurden?
Die Struckoes wissen den Unterschied sowieso nicht und bei den anderen die so verkaufen zählt nur die Prov.
Grüße
Raimund
hallo Raimund,
du weißt das zwar selbstverständlich, aber es lesen ja ab und zu noch andere
, deshalb an dieser Stelle der Hinweis:
Falls bei einer Rentenversicherung die Kapitalabfindung statt der Rentenzahlung gewählt wird (und das war bis jetzt wohl mehrheitlich der Fall, kann sich natürlich in der Zukunft ändern) gibt es doch sehr wohl einen steuerlichen Unterschied. (?)
viele Grüße
Thomas
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
hallo Thomas,
da hast Du natürlich Recht.
Doch der Sinn einer Rentenversicherung ist ja im Alter eine Zusatzrente zu haben.
Denn um Kapital anzusparen, gibt´s bessere Methoden.
Doch mit der vorzeitigen Kündigung trifft es alle LV-Arten: KLV, Fondsgeb. KLV, Renten-LV, Risiko-LV…
Sie alle erreichen wohl in den wenigsten Fällen das Endalter.
ich weiß leider nicht den %-Satz, wieviel vorzeit gekündigt werden, Doch habe ich in Erinnerung so etwa 3/4. Bei Risiko-LV noch viel mehr.
Das ist natürlich ein tolles Geschäft für die Gesellschaften.
Doch um dies weiterzuspinnen: was macht man mit den Auszahlungen? Ist es genügend, dann wird hier zumindest Teile davon in Kapitalanlagen angelegt. Und die…?
Müssen versteuert werden!
Also, ich halte dieses Trara um die Versteuerung der LV für Panikmache um möglichst viel zu verdienen.
Grüße
Raimund