hallo, ich wohne in der schweiz habe aber einen nebenjob in deutschland durch den ich vom arbeitgeben in deutschland auch gesetzlich versichert worden bin. nun ist es so das mir die krankenkasse mitgeteilt hat das die rechtlich nicht erlaubt wäre und sie mich nun rückwirkend (1 jahr)kündigen müssen. nun habe ich aber im vergangenen jahr ärztliche leistungen in anspruch genommen die über die krankenkasse abgerechnet würden(hab ja auch beiträge bezahlt. nun wird mir wohl (obwohl ich nicht wusste das es gesetzlich nicht erlaubt ist, obwohl der arbeitgeber das so angemeldet hat, obwohl die krankenkasse meine mitgliedschaft so bislang akzeptiert hat) meine arztrechnungen aus eiger tasche zahlen müssen. oder ich versichere mich rückwirkend (1jahr) bei einer privaten krankenkasse…ist das möglich ?
Hallo,
wenn du in DE nur einen Nebenjob hast muss du in der Schweiz über den Hauptjob versichert sein. Diese Versicherung deckt auch Auslandsschäden ( die Kosten für die Arztbesuche müssen also übernommen werden). Sich in DE zu versichern ist nicht nötig und auch nicht möglich. Eine private Krankenversicherung kannst du hier abschließen nur wenn du selbstständig, das entsprechende Gehalt( 3975,- monatlich) bekommst oder Beamte bist.
Sich für diesen Fall in der privaten KV rückwirkend zu versichern ist nicht möglich.