Liebe/-r Experte/-in,
Guten Tag Gemeinde,
es geht kurz um meine Miete für die Kfz-Garage (monatlich 30,68 EUR).
Diese wurde nun am 01.11. für den Zeitraum 16.01. - 31.10.2011 auf einen Schlag abgebucht (328,63 EUR), obwohl im Mietvertrag steht „ist spätestens bis zum dritten Werktag jeden Monats im Voraus zu bezahlen.“
Einzugsermächtigung liegt dem Vermieter seit der Unterschrift vor. Meine andere Garage wurde seit Anfang an monatlich korrekt abgebucht.
Da diese Abbuchung schon ein großes Loch hinterlässt wäre meine Frage, ob die jetzt einfach so hergehen können und den gesamten Betrag abbuchen dürfen, oder ich sagen kann „wenn Sie nicht rechtzeitig abbuchen ist das nicht meine Schuld“ ?
Wie ist die Rechtslage ?