Was soll das denn?
„diesem Angebot gebraucht macht,…“
soll dass heissen, dass man nicht AU ist, aber einmal so auf
Kosten des AG Urlaub macht???
Was soll den solch ein hirnrissiger Kommentar?
Wenn Du nicht begreifst, dass es ein Angebot des AG sein kann, dass man wegen akuter voraussichtlich kurzfristiger Erkrankung (Durchfall, Kopfschmerz, etc.) nicht zum Arzt muss sondern einfach zu Hause bleiben kann, dann unterlasse solch blöden Kommentare!
Es ist nichtmal nachteilig für den AG, da ein Arzt idR. nur selten für einen einzigen Tag eine Arbeitsunfähigkeit ausstellt…
I.d.R. steht im AV, dass bei einer AU diese spätestens am 3.
Arbeitstag dem AG vorgelegt werden muss;
Nein, in der Regel hält man sich AG-seitig an das, was gesetzlich im EFZG § 5, Satz 2 fixiert ist, und dort steht
Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen.
Am darauffolgenden Tag heißt am VIERTEN Arbeitstag.
es gibt allerdings auch Unternehmen, die für die AU von 2 oder
3 Tagen keine AU des Arztes fordern,…ist in diesen
Unternehmen Vertrauenssache.
Es gibt sogar Unternehmen, die das total variabel handhaben.
In der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist vom Arzt
anzukreuzen:
arbeitsunfähig seit: xx
Voraussichtlich …
Festgestellt am:
Man merkt, dass Dir die Teile nicht wirklich geläufig sind, denn akreuzen kann der Arzt nur, ob es eine Erst- oder Folgebescheinigung ist, ob es sich um einen Arbeitsunfall handelt und ob sich die Frage des Durchgangsarztes stellt.