Rückwirkende Beitragszahlung oder nicht?

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe folgende Frage und keine Ahnung, an wen ich mich da sonst wenden könnte.

Ich bin gesetzlich freiwillig krankenversichert, mein Mann als Beamter privat. Unsere Kinder waren bisher bei mir in der GKV familienversichert. Nun ist folgender Fall:

Im Jahr 2011 lag mein Mann mit seinem Einkommen zum ersten Mal über der Jahresarbeitsentgeltgrenze. D.h. die Kinder fallen also aus der Familienversicherung. Allerdings haben wir für 2011 noch keine Steuererklärung gemacht. Und soweit ich das verstehe, sind ja Werbungskosten für die Berechnung der Entgeltgrenze abzuziehen. Es ist relativ unwahrscheinlich, dass die Werbungskosten meines Mannes so hoch sind, dass wir unter die Grenze kommen, aber möglich, das haben wir noch nicht durchgerechnet. (Es werden schon die tatsächlich nachgewisenen Werbungskosten angerechnet und nicht nur die Pauschale von 920 EUR, oder?)

Die letzte Einkommensabfrage meiner GKK war im November 2011. Da hatten wir ja die Gehaltsabrechnung vom Dezember 11 noch nicht. Erst mit dem Weihnachtsgeld 2011 liegen wir über der Grenze. Wir haben die Gehaltsabrechnung von 2010 (mit damaligem Weihnachtsgeld) und die aktuellen Abrechnungen von 2011 bei der GKV eingereicht. Wir hatten eigentlich erwartet, dass die GKK uns nun schreiben würde, dass unsere Kinder aus der Familienversicherung fallen, aber das ist nicht passiert.

Wir können nur vermuten, warum. Einerseits natürlich, weil zum dem Zeitpunkt die Höhe des Weihnachtsgeldes 2011 noch nicht bekannt war. Vielleicht hat es aber auch damit zu tun, dass eben noch kein Steuerbescheid für 2011 da ist, so dass noch nicht abschließend beurteilt werden kann, ob die Kinder rausfallen oder nicht. Kann das sein?

Ab 2012 sehen wir keine Chance mehr, dass die Kinder weiter familienversichert sein können. Daher haben wir überlegt, die Kinder ab Januar 2012 privat zu versichern (was pro Monat und Kind fast 100 EUR sparen würde im Vergleich zur freiwilligen Versicherung in der GKV.)

Nun, nach langer Vorrede meine Frage:
Wenn wir jetzt abwarten, bis uns die Krankenkasse Bescheid gibt, dass die Kinder aus der Familienversicherung fallen, darf dann die Kasse rückwirkend Beiträge für die Kinder fordern?

Und wenn ja, ab wann?
Ab 1.1.11, falls sich herausstellt, dass im Jahr 2011 die Einkünfte schon höher waren als die Entgeltgrenze?

Ab 1.1.12? (höheres Gehalt)

Ab der nächsten Gehaltsabfrage meiner GKV?

Ab dem Steuerbescheid für 2011? (den wir vermutlich erst 2013 in Händen halten werden).

Oder darf sie überhaupt nicht rückwirkend fordern, sondern erst ab dem Zeitpunkt, wo wir von der GKK erfahren, dass die Kinder rausfallen?

Denn natürlich möchten wir die Kinder so lange wie möglich in der Familienversicherung lassen, da die KV dann ggf. natürlich ganz schön ins Geld geht. Wir möchten aber andererseits vermeiden, dann rückwirkend hohe Beträge zahlen zu müssen. Wir wollen also in die PKV zum genau richtigen Zeitpunkt wechseln.

Ich wäre Ihnen sehr, sehr dankbar, wenn Sie uns hier die richtige Info geben könnten - oder uns schlimmstenfalls vielleicht sagen können, an wen wir uns wenden können, um die Frage zu klären.
An meine GKK möchte ich mich nicht wenden, da ich keine schlafenden Hunde wecken möchte…

Vielen Dank!

Julia

Liebe Julia,

in der aktuellen Situation könnt ihr die Kinder entweder als freiwilliges Mitglied in der GKV mitversichern ( ca 150 Euro pro Kind/Monat) oder in einem Beihilfetarif der PKV (je nach Tarif/Versicherer so um die 40 €pro Monat/Kind).

Die GKV darf ab Zeitpunkt des Tatbestandes (liegt ja vor) auch rückwirkend bis zu 4 Jahren erheben, auch wenn die Einkunftsabfrage in der Zukunft liegt. Der Einkommensteuerbescheid ist für die GKV relevant.

Aus rein monetärer Sicht fährt ihr aufgrund der Beihilfefähigkeit eindeutig besser. Doch es sind mutmaßlich dann Gesundheitsfragen zu beantworten und auch der geeignete Tarif zu finden. Nur wenige Versicherer nehmen Kinder Solo auf, so dass erster Ansprechpartner die PKV des Mannes wäre. Hier kann Euch auch ein Versicherungsmakler Eures Vertrauens witerhelfen.

Fazit: Sollten die Kinder in der GKV bleiben sollen und ihr wartet die nächste Einkommensabfrage ab, so könnt ihr Euch auf eine entsprechende Nachzahlung einstellen. Ob Du noch in die PKV kommst wäre ggfs zu prüfen. Das kann nur anhand der Fakten überprüft werden.
Gruss
Christian Müller

Hallo und vielen herzlichen Dank für die freundliche Antwort. Die wichtigste Frage bleibt aber noch offen (oder ich habe es noch nicht verstanden):

Die GKV darf ab Zeitpunkt des Tatbestandes (liegt ja vor) auch
rückwirkend bis zu 4 Jahren erheben, auch wenn die
Einkunftsabfrage in der Zukunft liegt. Der
Einkommensteuerbescheid ist für die GKV relevant.

Noch ist nicht klar, ob der Tatbestand vorliegt (Unklarheit über Höhe der Werbungskosten). Was bedeutet „der Einkommenssteuerbescheid ist relevant“? Bedeutet es, dass ab dem Datum des Bescheides gefordert wird (das wäre erst 2013) oder bedeutet es, dass für das betreffende Jahr des Bescheides rückgefordert wird (2011) und wenn letzteres: Ab Anfang 2011 oder ab Anfang 2012?

Vielen Dank!!!
Julia

…ab dem Zeitpunkt, ab dem der Tatbestand erfüllt ist für das betreffende Jahr rückwirkend. Also, sie geben 2013 ihre Erklärung für 2011 ab. In dem Bescheid 2011 kommt heraus, das die Einkommensgrenzen für die Familienversicherung überschritten sind. Dann ist für das ganze Jahr 2011 rückwirkend zu zahlen. Das gilt so lange, bis Sie den nächsten Steuerbescheid haben, der im Ergebnis etwas anderes aussagt. Zuviel gezahlte Beträge werden nicht rückerstattet, So die Praxis…
Viele Grüße
Christian Müller

Puh, das erklärt (leider…) alles. Hätte ich doch nicht so viele hier anschreiben müssen. Aber manchmal meldet sich kaum einer.
Vielen vielen Dank, Sie haben mir sehr geholfen!!!
Julia

Das freut mich, dass Sie nun klarer sehen. Zumindest ist die Prüfung, ob die Kinder in das System PKV gehen, eine echte inhaltliche und finanzielle Alternative. Doch bitte genau auf die Vetragsinhalte bzw den Tarif sehen. Es gibt einige große Beamtenversicherer, deren Kindertarife deutlich unter den GKV Leistungen liegen. Da hätten Sie dann gar nichts gewonnen. Und es geht schließlich ja um die Absicherung der Kids.
Gruss
Christian Müller

Hallo Julia,

Steuermäßiig bin ich leider etwas unterbelichtet, vermute aber dass evtl. ab 1.1.2011 die Kinder aus Ihrer familienvesicherung rausfallen und Sie die rückwärtigen Beiträge zahlen müssten. Die Werbungskosten zählen hier nicht, somndern das Brutto und wenn das weihnachts-Urlaubsgeld ständig wiederkehrend ist, gehört es auch mit gerechnet.

Ich würde mit der GKV nicht länger rummachen sondern die Kinder einfach still und leise in der PKV versichern. Die Kinderlinge haben ja 80 % Beihilfeanspruch, somit sind nur noch 20 % zu versichern. Ohne 2-bett zimmer (haben die bei der GKV auch nicht) müssten Sie bei ca. 50 Euro im Monat landen. Nicht dass die GKV noch aufwacht. Ach ja, vergessen Sie bei den 20 % Absicherung nicht den Ergänzungstarif, der ersetzt alle Aufwendungen welche die Beihilfe nicht bezahlt.

MfG - Leo