Liebe/-r Experte/-in,
ich habe folgende Frage und keine Ahnung, an wen ich mich da sonst wenden könnte.
Ich bin gesetzlich freiwillig krankenversichert, mein Mann als Beamter privat. Unsere Kinder waren bisher bei mir in der GKV familienversichert. Nun ist folgender Fall:
Im Jahr 2011 lag mein Mann mit seinem Einkommen zum ersten Mal über der Jahresarbeitsentgeltgrenze. D.h. die Kinder fallen also aus der Familienversicherung. Allerdings haben wir für 2011 noch keine Steuererklärung gemacht. Und soweit ich das verstehe, sind ja Werbungskosten für die Berechnung der Entgeltgrenze abzuziehen. Es ist relativ unwahrscheinlich, dass die Werbungskosten meines Mannes so hoch sind, dass wir unter die Grenze kommen, aber möglich, das haben wir noch nicht durchgerechnet. (Es werden schon die tatsächlich nachgewisenen Werbungskosten angerechnet und nicht nur die Pauschale von 920 EUR, oder?)
Die letzte Einkommensabfrage meiner GKK war im November 2011. Da hatten wir ja die Gehaltsabrechnung vom Dezember 11 noch nicht. Erst mit dem Weihnachtsgeld 2011 liegen wir über der Grenze. Wir haben die Gehaltsabrechnung von 2010 (mit damaligem Weihnachtsgeld) und die aktuellen Abrechnungen von 2011 bei der GKV eingereicht. Wir hatten eigentlich erwartet, dass die GKK uns nun schreiben würde, dass unsere Kinder aus der Familienversicherung fallen, aber das ist nicht passiert.
Wir können nur vermuten, warum. Einerseits natürlich, weil zum dem Zeitpunkt die Höhe des Weihnachtsgeldes 2011 noch nicht bekannt war. Vielleicht hat es aber auch damit zu tun, dass eben noch kein Steuerbescheid für 2011 da ist, so dass noch nicht abschließend beurteilt werden kann, ob die Kinder rausfallen oder nicht. Kann das sein?
Ab 2012 sehen wir keine Chance mehr, dass die Kinder weiter familienversichert sein können. Daher haben wir überlegt, die Kinder ab Januar 2012 privat zu versichern (was pro Monat und Kind fast 100 EUR sparen würde im Vergleich zur freiwilligen Versicherung in der GKV.)
Nun, nach langer Vorrede meine Frage:
Wenn wir jetzt abwarten, bis uns die Krankenkasse Bescheid gibt, dass die Kinder aus der Familienversicherung fallen, darf dann die Kasse rückwirkend Beiträge für die Kinder fordern?
Und wenn ja, ab wann?
Ab 1.1.11, falls sich herausstellt, dass im Jahr 2011 die Einkünfte schon höher waren als die Entgeltgrenze?
Ab 1.1.12? (höheres Gehalt)
Ab der nächsten Gehaltsabfrage meiner GKV?
Ab dem Steuerbescheid für 2011? (den wir vermutlich erst 2013 in Händen halten werden).
Oder darf sie überhaupt nicht rückwirkend fordern, sondern erst ab dem Zeitpunkt, wo wir von der GKK erfahren, dass die Kinder rausfallen?
Denn natürlich möchten wir die Kinder so lange wie möglich in der Familienversicherung lassen, da die KV dann ggf. natürlich ganz schön ins Geld geht. Wir möchten aber andererseits vermeiden, dann rückwirkend hohe Beträge zahlen zu müssen. Wir wollen also in die PKV zum genau richtigen Zeitpunkt wechseln.
Ich wäre Ihnen sehr, sehr dankbar, wenn Sie uns hier die richtige Info geben könnten - oder uns schlimmstenfalls vielleicht sagen können, an wen wir uns wenden können, um die Frage zu klären.
An meine GKK möchte ich mich nicht wenden, da ich keine schlafenden Hunde wecken möchte…
Vielen Dank!
Julia