Ich habe mich 2006 Selbständig gemancht und das auch meiner Krankenkasse der Mobil Oil mitgeteilet
Für mich schien alles in Ordnug und mein Versicherungsschutz in der Familienversicherung ok
Bekam vom Versicher 2007 sogar noch ne neue Versicherungskarte. Hab mir dshalb auch weiter keine Gedanken gemacht.
Jetzt nach der zusendung eines neuen Fragebogens
schreiben Sie mir das ich nicht Familienversichert sein kann und 15000€ Beitragsnachzahlung so mir nichts dir nichts zu leisten habe . Ist das rechtens?
Hallo,
wahrscheinlich hast du mehr als 400 € (so ungefähr zumindest) Gewinn pro Monat erzielt, damit kannst du nicht mehr familienversichert sein (ich nehme an über deine Frau), und die Krankenkasse fordert nun von dir die Beträge für die letzten Jahre zurück, und zwar als Selbständiger, und die Beiträge sind nicht ohne…
Was ich nicht verstehe: Kam denn da nicht eher so ein Fragebogen? Die Krankenkasse hätte doch eher schon irgendwie reagieren müssen, wenn die wissen, dass du selbständig bist.
Carola
hallo du musst damit sofort zum Fachmann Steuerberater oder zu einer Konkurenzkrankenkasse Abteilung Beratung gehen da ist nicht mit zu spassen oder warten¡
sorry das ich dir nicht gross weiterhelfen kann.
wolfsem
Hallo Metallbaumeister,
komische Krankenkasse die du da hast.
Natürlich kannst du als Selbständiger nicht Familienversichert sein bei deiner oder irgendeiner anderen Krankenkasse.
Du hättest dich bei der gesetzlichen Krankenkasse ( und das hätte deine Kasse dir sagen müssen !!! ) freiwillig privat versichern müssen. Das heißt deine Familie falls vorhanden kann über dich familienversichert werden. Oder du mußt dich privat versichern was aber sehr teuer ist.
Was den Fragebogen angeht, das ist völlig normal. Die Krankenkasse möchte deine Einkommensverhätnisse wissen damit man dich einstufen kann( je geringer dein Einkommen desto niedriger wirst du eingestuft, sollte dein Steuerberater wissen )
Ich hoffe ich konnte dir etwas weiter helfen.
Tyreon
Wenn Du entsprechend verdient hast und solange es kein gegenteiliges Urteil gibt… klar. Auch für uns Physiotherapeuten kann demnächst sowas kommen obwohl wir Freiberufler sind. GEWOLLT wird natürlich daß eventuell eingenommene Beträge von Privatkunden angegeben werden. Das Mittel dafür ist eine hohe Nachzahlung anzudrohen. Und weil das nicht funktioniert wenn es unrechtmäßig wäre ist es zwangsläufig rechtmäßig. Bis eben halt einer der noch höher steht was anderes sagt. Augen zu und durch oder pokern.
Hallo,
damit bin ich leider überfragt.
Am besten Anwalt fragen - da besteht viel Halbwissen !
Viel Erfolg
Kathrin
Mit der Selbstndigkeit sind Sie erst einmal aus der gesetzlichen Krankenkasse raus und Sie müssen sich privat oder auch als freiwillig Versichter weiter in der gesetzlichen Krankenkasse versichern. Mit Ihrer Meldung wurden Sie sicher darüber informiert. Da auch die Beiträge für Selbständige jeweils nach dem zu erwartendem Einkommen berechnet werden. Auf jeden Fall wird die Versicherung dann erheblich teurer. In wie weit die Forderung Ihrer Versicherung berechtigt ist, dass kann ich Ihnen nicht sagen. Auf jeden Fall hätte man Sie vorab darüber informieren müssen. In einer privaten Versicherung zahlt man für jede einzelne Person und so eine Art Familienversicherung gibt es da meines Wissens nicht. Vielleicht können Sie sich irgendwie mit Ihrer Versicherung einigen.
Ich habe mich 2006 Selbständig gemancht und das auch
Krankenkasse der Mobil Oil mitgeteilet
Für mich schien alles in Ordnug und mein Versicherungsschutz
in der Familienversicherung ok
Bekam vom Versicher 2007 sogar noch ne neue
Versicherungskarte. Hab mir dshalb auch weiter keine Gedanken
gemacht.
Jetzt nach der zusendung eines neuen Fragebogens
schreiben Sie mir das ich nicht Familienversichert sein kann
und 15000€ Beitragsnachzahlung so mir nichts dir nichts zu
leisten habe . Ist das rechtens?
Hallo!
Leider kann ich dir da nicht weiter helfen!
hallo metallbaumeister,
es tut mir leid für dich . ich kann dir auf deine fragen nicht wirklich helfen. was mich wundert ist dass ,weder der krankenkasse noch deinen steuerberater das früher aufgefallen ist.normalerweise hat der selbstständige seine beiträge selber zu richten,tut er das nicht bekommt er erinnerung von seiner krankenkasse,wenn er den frist von der krankenkasse nicht einhällt wird sein mitgliedschaft und somit alle rechte und schutz gekündigt. aber bis dahin bekommst du auf jeden fall einige briefe zum reagieren.
nur als info.ein selbstständige muss nicht krankenversichert sein.
warum hat dein steuerberater dich nicht auf die situation aufmerksam gemacht?
ausserdem bekommt ein selbständige_meist nach der existenzgründung-mindestens 1 x pro jahr einen fragebogen zwecks einkommens erklärung. dein beitrag wird so neu berechnet.das ist auch mal ne aufgabe vom steuerberater!
krankenkasse kann nicht geleistete beiträge fordern,aber bei dir scheint fehler an mehreren stellen zu geben.
wie gesagt ich kann dir leider nicht wirklich helfen,dass was ich geschrieben hab ist meine ansicht-kann auch falsch sein-.mein vorschlag wäre intensive mit deiner krankenkasse-möglichst mit der direktion und nicht sachbearbeiter- zu sprechen.alle briefe mitnehmen-fragen ob du noch versichert bist.Es kann nicht sein dass du wenn die beiträge so lange nicht bezahlt sind ,noch versichert oder mitglied der krankenkasse bist.
viel glück bei der sache und lass mich doch wissen was passiert.
Ja, seit dem 01.01.2009 besteht eine allgemeine Krankenversicherungspflicht. In der gesetzlichen KV bereits seit dem 01.04.2007. Die Beiträge dürfen auch im Nachhinein erhoben werden. In deinem Fall bestanden die Voraussetzungen für die familienversicherung anscheinend nicht. Die KV ist nicht verpflichtet dich darauf hinzuweisen, sondern du hättest die Bedingungen im Vorfeld klären müssen.
Du kannst jedoch eine Stundung oder Ermäßigung bei der KK beantragen. Es gibt aber keinen Rechtsanspruch darauf.
Ich hoffe du hast soweit Glück, dass die Kv einen Teil der Forderung erlässt. Der Stundung werden sie bei dem Betrag wahrscheinlich zustimmen.
Viel Glück damit,
Michael