Ist eine bis in das Jahr 2007 zurückgehende Erbpachterhöhung nach dem Verbraucherpreisindex möglich?
Gibt es eine Verjährungsfrist?
HAllo,
das ergibt sich aus dem Erbbaurechtsvertrag.
In der Regel ist der Erbbauzins an den Lebenshaltungs oder - neuere Bezeichnung - an den Verbraucherpreisindex gekoppelt und wird erst bei einer bestimmten Veränderung, z.B. 10 oder 15 Prozentpunkte - angepasst. Inwieweit die Anpassung zurückwirken darf, ergibt sich dann aus dem Vertrag, rückwirkend für das laufende Jahr wäre nichts ungewöhnliches. Wenn die Anpassung allerdings „verpennt“ wurde, unterliegt sie ggf. der Verjährung.
Gruß vom
Schnabel
Im Erbbaurechtsvertrag ist keine rückwirkende Berechnung geregelt.
Hallo,
die Bekanntgabe des Verbraucherpreisindexes impliziert immer eine gewisse Rückwirkung. Ein normaler Erbbaurechtsvertrag zielt (fast) immer auf die Indexveränderung als solche ab und nicht auf deren Bekanntgabe. Dadurch kommt es im Normalfall immer zu einer „rückwirkenden“ Erhöhung des Erbbauzinses (der in der Regel am 1.1. eines Jahres im voraus fällig ist). Der Anspruch auf Erhöhung entsteht also schon allein dadurch, dass der Index sich erhöht und nicht durch seine Bekanntgabe. „Gute“ Erbbaurechtsverträge enthalten dahingehend normalerweise einen Hinweis
Die Frage ist deshalb wohl eher, inwieweit ein Grundstückseigentümer auf „verpasste“ Änderungen/Ansprüche zurückgreifen darf. Dass er bei entsprechender Indexveränderung Anspruch auf die letzte zum letzten 1.1. hat, ist „bei normalen Vertragsklauseln“ (oder bei völligem Fehlen einer über eine Indexanpassung hinausgehenden Klausel) „in der Regel“ unstrittig.
Gruß vom
Schnabel
Aber 7 Jahre sind doch etwas viel.
Ich habe ein Gerichtsurteil vom Bundesgerichtshof (vom 09.10.2009 VZR 18/09) gelesen, darin wurde die Verjährung von Erbbauzinsen mit 3 Jahren angegeben.
Hallo,
2012 - 2007 sind bei mir fünf . Der BGH beruft sich sicher auf die allgemeine Verjährung und auch die beginnt erst mit Entstehen des Anspruchs… also würde ich mal auf „irgendwas ab 2009“ tippen.
Gruß vom
Schnabel