Hallo Experten,
ich habe Ende Dezember eine Rechnung von meiner Krankenkasse erhalten. Dort wurde mir mitgeteilt, dass sich die Beiträge rückwirkend vom Juli 2010 um 8 Euro monatlich erhöhen. Deshalb soll ich jetzt 48 Euro an die Krankenkasse zahlen.Darf die Krankenkasse so einfach ihre Beiträge erhöhen? Was kann ich tun? Danke für ihren Rat.
Sicherlich, darf und kann die Kasse ihre Beiträge anpassen. Warum? Da die Krankenkasse, mit d. eingenommenen Geld, nicht wirtschaften konnte oder so! Die haben dich rechtzeitig darüber informiert, dass das es so wird zum ……2010 kommt oder so ist, mtl. 8.- € zu bezahlen!
Da die Kasse, einen Zusatzbeitrag veranschlag, hast Du ein Sonderkündigungsrecht von 4 Wochen. Das heißt die Krankenkasse zu wechseln, zu einer Kasse, die keinen Zusatzbeitrag erhebt!!!
Oder
Widerspreche, das Du die 48.- € nicht bezahlst etc. !
Es handelt sich wohl um eine gesetzliche Krankenversicherung. Ja, die darf das. Sie dürfen aber dann sofort kündigen (Regelkündigungsfrist zum Ende des übernächsten Monats, gegebenenfalls kündigen „zum nächstmöglichen Termin“).
Suchen Sie sich eine gesetzliche Krankenkasse ohne Zusatzbeitrag und treten Sie dort ein. Das ist unproblematisch. Ein Antrag (i.d.R. DIN A4-Blatt) ausfüllen und das wars schon. Der neuen Krankenkasse dann die Kündigungsbestätigung der alten Kasse zukommen lassen. Wenn Sie kündigen sind Sie nicht zur Zahlung des Zusatzbeitrags verpflichtet (auch nicht rückwirkend!). Also auf jeden Fall den Zusatzbeitrag erst mal nicht zahlen, da Sie ansonsten diesen anerkannt haben.
Ich geh jetzt mal davon aus das Sie Juli 2011 meinten, den eine Rückforderung aus 2010 wären mehr als 48€…
ja, das ist grundsätzlich möglich. Die Krankenkasse kann die Beiträge auch rückwirkend erhöhen und den Nachzahlbetrag dann von den Mitgliedern verlangen.
Allerdings ist nicht nachvollziehbar weshalb sich die Krankenkassen mit einer Forderung an Sie wendet. Soweit es sich um eine „normale“ Krankenkasse handelt, muss die Forderung eigentlich an den Arbeitgeber gerichtet werden und kann mit künftigen Zahlungen ausgeglichen werden.
Wenn sie freiwillige GKV versichert sind, gilt etwas anderes.
Wenn der Krankenkasse ein Steuerbescheid über das eigene Einkommen vorgelegt wurde, der aus Juni 2011 resultiert, dann ist das darin festgesetze Einkommen für die KV ab Juli 2011 heranzuziehen.
LG
Welche Krankenkasse?
Die Beitragsanpassungen sind natürlich an Regeln gebunden.
Wenn der Beitrag erhöht wird, haben sie ein außerordentliches Kündigungsrecht.
Hallo… ich kann leider nicht helfen.
Gruß, Christian
Gerade im Bereich der privaten Krankenversicherung gibt es tausende Produkte. Ob eine nachträgliche Beitragserhöhung erlaubt ist, können Sie den AGB der Versicherungspolice entnehmen oder Sie rufen Ihren Versicherungsberater direkt an.
Tut mir leid, dass ich nicht mehr helfen konnte.
Hallo, Elberich!
Entschukdugung, dass ich so spät antworte. Das hatte leider krankheitsbedingte Gründe.
Zu der Frage: Ja, das kann die Kasse.
Um zukünftige Zahlungen zu vermeiden bleibt nur ein Kassenwechsel.
Alles Gute- Schaddie
Schade, link wurde nicht zugesandt…?
am Besten kündigen. Andere KK haben keinen Zusatzbeitrag erhoben und rückwirkend geht schon ar nicht.
Gruss WB
Sie können kündigen und die Krankenkasse wechseln. Achso wenn Sie jetzt erst kündigen ist die Sonderkündigungsfrist leider abgelaufen.