Rückwirkende Forderung der GEZ Nachzahlung

Hallo zusammen

Ich bin Anfang 2009 aus meiner ersten Wohnung ausgezogen, hatte bis dahin GEZ gezahlt. Mit dem Auszug aus der Wohnung habe ich mich abgemeldet und bisher auch nichts mehr von der GEZ gehört. Also bin ich davon ausgegangen, dass die Kündigung auch angekommen ist.

Jetzt bin ich erneut umzogen und habe einen Brief von der GEZ bekommen, in dem ich aufgefordert werde eine Nachzahlung in Höhe von 827,08 zu zahlen, da ich auf dem Postweg nicht erreichbar gewesen wäre. Ich war allerdings ganz normal angemeldet und hätte von der GEZ erreicht werden können. Ich selber bin ja die ganze Zeit davon ausgegangen, dass ich abgemeldet war.

Ich habe bereits mit der GEZ telefoniert und Schriftverkehr gehabt und versucht die Situation zu klären. Allerdings besteht die GEZ solange auf der Zahlung, bis ich einen Einschreibebeleg der Kündigung oder ähnliches vorlegen kann. Den habe ich nach fast 4 Jahren nun aber nicht mehr.

Wie ist die rechtliche Situation? Bin ich gezwungen die Zahlung zu leisten?

Danke im Voraus für Ihre Hilfe

Grüße,

Kyra

Hallo Kyrai88
Die Schilderung ist für Aussenstehende nicht ganz klar.
Wurde 2009 per Einschreiben wegen Wohnungswechsel gekündigt – sie schreiben von abgemeldet? Wo abgemeldet? Auf dem Einwohnermeldeamt? Oder bei der GEZ?
Wurde in der Kündigung der neue Wohnort angegeben? Wenn nein, wieso nicht?
Wenn der Einlieferungsbeleg nicht vorliegt, liegt noch eine Kopie des Kündigungsschreibens vor?
Befindet sich in der neuen Wohnung ein TV und Radio?
Jetzt sind Sie erneut umgezogen, woher hat die GEZ ihre Anschrift? Auf welchen Zeitraum bezieht sich die GEZ-Forderung?
Woher weiss die GEZ Ihren neuen heutigen Wohnsitz?
Sind die Gebühren noch auf die ganz alte Anschrift angerechnet?
Wurden Gebühren für die beiden letzten Wohnsitze auch mit einbezogen?
Normalerweise erfährt die GEZ vom Einwohnermeldeamt die neue Anschrift.
Wurde auch das Bankkonto am alten Wohnort gelöscht?
Sie müssen doch gemerkt haben, dass seit 4 Jahren keine Zahlung oder Abbuchung mehr erfolgte.
Ohne Abmeldung der Geräte läuft die Forderung automatisch weiter. Der Wohnsitz spielte bisher keine Rolle.
Wieso wurden die Geräte nicht gekündigt, sondern nur der Wohnungswechsel genannt.
Wohnsitzabmeldung und Geräteabmeldung sind ja verschiedene Dinge.
Wieso verlangt die GEZ eine Kündigung per Einschreiben? Die GEZ Schreiben kommen doch auch nicht per Einschreiben.
Übrigens kann man ganz bequem per Internet auf der GEZ Seite kündigen und auch sonstige Daten ändern. Dann ist der Eingang ja automatisch bestätigt.
Wer die Geräte nicht abmeldet muss halt leider zahlen. Bisher hatte das mit dem Wohnsitz nichts zu tun. Nach Wohnsitzänderung existieren die Geräte ja noch. Die Geräte waren zahlungspflichtig. Also wer bisher die Geräte nicht abgemeldet hatte, hat ja freiwillig dieses System akzeptiert. Bisher war man solange zahlungspflichtig, solange man die Geräte nicht abgemeldtet hatte.
Ab 1.1.2013 ist die Wohnung beitragspflichtig. Dann gibt es keine Freiwilligkeit mehr. In Zukunft zahlt jeder, ob mit oder ohne TV und Radio.
Das ist zwar unter Umständen grundgesetzwidrig, aber noch sind keine richterlichen Entscheidungen getroffen.

Bei soviel offenen Fragen ist eine präzise Beantwortung nicht möglich.

Gruss Peter

Ich denke hier hilft nur noch ein Anwalt.
Viel Erfolg

Hallo zusammen

Ich bin Anfang 2009 aus meiner ersten Wohnung ausgezogen,
hatte bis dahin GEZ gezahlt. Mit dem Auszug aus der Wohnung
habe ich mich abgemeldet und bisher auch nichts mehr von der
GEZ gehört. Also bin ich davon ausgegangen, dass die Kündigung
auch angekommen ist.

Jetzt bin ich erneut umzogen und habe einen Brief von der GEZ
bekommen, in dem ich aufgefordert werde eine Nachzahlung in
Höhe von 827,08 zu zahlen, da ich auf dem Postweg nicht
erreichbar gewesen wäre. Ich war allerdings ganz normal
angemeldet und hätte von der GEZ erreicht werden können. Ich
selber bin ja die ganze Zeit davon ausgegangen, dass ich
abgemeldet war.

Ich habe bereits mit der GEZ telefoniert und Schriftverkehr
gehabt und versucht die Situation zu klären. Allerdings
besteht die GEZ solange auf der Zahlung, bis ich einen
Einschreibebeleg der Kündigung oder ähnliches vorlegen kann.
Den habe ich nach fast 4 Jahren nun aber nicht mehr.

Wie ist die rechtliche Situation? Bin ich gezwungen die
Zahlung zu leisten?

Danke im Voraus für Ihre Hilfe
Grüße,
Kyra


Guten Tag Kyra,
grundsätzlich ist es so, dass der, der etwas behauptet für seine Behauptung auch notfalls den Beweis antreten muss.
Wenn Du also behauptest, du hättest vor 4 Jahren der abGEZockt entsprechend die Kündigung (Abmeldung) per Einschreiben geschickt, so müsstest du diese Aussage im Regelfalle auch - durch Vorlage des Ebf-Scheins z.B. oder auch Zeugen - beweisen.
Nun kann andererseits die abGEZockt jedoch auch von dir nichts „Unmögliches“ (rechtliche Terminilogie) verlangen. Genau das tut sie aber in diesem Falle, da sie sich alle die Jahre nicht bei dir gemeldet hat.
Natürlich ist die abGEZockt immer daran interessieret und darauf bedacht, Sachverhalte so (zu ihrem Vorteil) darzustellen, dass jemand zahlen muss, und tut er das nicht freiwillig, dann auch mit „Gewalt“.

In deinem Falle rate ich dir, insbesondere auch wegen der erheblichen Höhe der angeblichen Forderung gegen dich, unverzüglich einen Anwalt aufzusuchen. Wenn du unter ca. 1.000,00 Euro Monatseinkommen hast, dann rate ich dir dringend, bei deinem zuständigen Amtsgericht die sog. Beratungshilfe zu beantrage. Wenn du dein Einkommen und deine Ausgaben dem Gricht nachgewiesen hast, und du in die Beratungshilfeberechtigung fällst, bekommst du vom Antsgerich einen Beratungshilfe-Schein ausgestellt, mir dem du dir einen kompetenten Anwalt deiner Wahl und deines Vertrauens aus- und aufsuchen kannst, der dich einmal berät aber auch den evl. vorgerichtlichen Schriftwechsel für dich mit der abGEZockt führt und - sollte es notwendig werden - für dich im evl. Rechtsstreitfalle auch weiter dann die Gewährung der Prozesskostenhilfe (PKH) beantragt, damit du in der Lage bist dich entsprechend gegen die abGEZockt zur Wehr zu setzen.

Scheu dich jedenfalls nicht, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Du kannst allerdings auch direkt zu „Deinem“ Anwalt gehen, der auf deinen Hinweis die Beratungshilfe für dich beantragt.

Ich hoffe, diese Ausführungen waren ein Wenig hilfreich für dich,

mit freundlichem Gruss
Pierre MEnsah