Hallo zusammen
Ich bin Anfang 2009 aus meiner ersten Wohnung ausgezogen,
hatte bis dahin GEZ gezahlt. Mit dem Auszug aus der Wohnung
habe ich mich abgemeldet und bisher auch nichts mehr von der
GEZ gehört. Also bin ich davon ausgegangen, dass die Kündigung
auch angekommen ist.
Jetzt bin ich erneut umzogen und habe einen Brief von der GEZ
bekommen, in dem ich aufgefordert werde eine Nachzahlung in
Höhe von 827,08 zu zahlen, da ich auf dem Postweg nicht
erreichbar gewesen wäre. Ich war allerdings ganz normal
angemeldet und hätte von der GEZ erreicht werden können. Ich
selber bin ja die ganze Zeit davon ausgegangen, dass ich
abgemeldet war.
Ich habe bereits mit der GEZ telefoniert und Schriftverkehr
gehabt und versucht die Situation zu klären. Allerdings
besteht die GEZ solange auf der Zahlung, bis ich einen
Einschreibebeleg der Kündigung oder ähnliches vorlegen kann.
Den habe ich nach fast 4 Jahren nun aber nicht mehr.
Wie ist die rechtliche Situation? Bin ich gezwungen die
Zahlung zu leisten?
Danke im Voraus für Ihre Hilfe
Grüße,
Kyra
Guten Tag Kyra,
grundsätzlich ist es so, dass der, der etwas behauptet für seine Behauptung auch notfalls den Beweis antreten muss.
Wenn Du also behauptest, du hättest vor 4 Jahren der abGEZockt entsprechend die Kündigung (Abmeldung) per Einschreiben geschickt, so müsstest du diese Aussage im Regelfalle auch - durch Vorlage des Ebf-Scheins z.B. oder auch Zeugen - beweisen.
Nun kann andererseits die abGEZockt jedoch auch von dir nichts „Unmögliches“ (rechtliche Terminilogie) verlangen. Genau das tut sie aber in diesem Falle, da sie sich alle die Jahre nicht bei dir gemeldet hat.
Natürlich ist die abGEZockt immer daran interessieret und darauf bedacht, Sachverhalte so (zu ihrem Vorteil) darzustellen, dass jemand zahlen muss, und tut er das nicht freiwillig, dann auch mit „Gewalt“.
In deinem Falle rate ich dir, insbesondere auch wegen der erheblichen Höhe der angeblichen Forderung gegen dich, unverzüglich einen Anwalt aufzusuchen. Wenn du unter ca. 1.000,00 Euro Monatseinkommen hast, dann rate ich dir dringend, bei deinem zuständigen Amtsgericht die sog. Beratungshilfe zu beantrage. Wenn du dein Einkommen und deine Ausgaben dem Gricht nachgewiesen hast, und du in die Beratungshilfeberechtigung fällst, bekommst du vom Antsgerich einen Beratungshilfe-Schein ausgestellt, mir dem du dir einen kompetenten Anwalt deiner Wahl und deines Vertrauens aus- und aufsuchen kannst, der dich einmal berät aber auch den evl. vorgerichtlichen Schriftwechsel für dich mit der abGEZockt führt und - sollte es notwendig werden - für dich im evl. Rechtsstreitfalle auch weiter dann die Gewährung der Prozesskostenhilfe (PKH) beantragt, damit du in der Lage bist dich entsprechend gegen die abGEZockt zur Wehr zu setzen.
Scheu dich jedenfalls nicht, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Du kannst allerdings auch direkt zu „Deinem“ Anwalt gehen, der auf deinen Hinweis die Beratungshilfe für dich beantragt.
Ich hoffe, diese Ausführungen waren ein Wenig hilfreich für dich,
mit freundlichem Gruss
Pierre MEnsah