Guten Tag,
hab da mal folgende Frage. Habe heute mitbekommen, das ich in eine falsche Gehaltsklasse eingestuft wurde, und somit seit meiner Beginn meiner Beschäfftigung bei der Firma bei der ich angestellt bin zu wenig Geld bekommen habe. Da ich eine abgeschlossene Berufsausbildung habe müsste ich statt in Stufe G1 minimum in G2 oder sogar 3 eingestuft werden, was ich nun durch das nachreichen meiner Zeugnisse ändern lasse…meine Frage ist aber ob ich rüchwirkend Anspruch auf das mir zuwenig bezahlte GEld Anspruch erheben kann?! Wenn ja für welchen Zeitraum.
Muss dazusagen, bei meiner Einstellung damals habe ich klar gesagt dass ich einen ausgelernten Beruf habe, mich hat aber keiner nach Zeugnissen oder ähnliches gefragt, die Tante aus der Personalabteilung hat mich bei meinem heutigen Anruf dann angepflaumt dass das mein Fehler gewesen wäre da ich keine Zeugnisse beigelegt hätte…nach denen war ja aber auch nie gefragt
Wäre nett wenn ich Antworten zu meiner Frage bekommen könnte.
Lg Melanie