rückwirkende Forderung /falscher Gehaltseinstufung

Guten Tag,

hab da mal folgende Frage. Habe heute mitbekommen, das ich in eine falsche Gehaltsklasse eingestuft wurde, und somit seit meiner Beginn meiner Beschäfftigung bei der Firma bei der ich angestellt bin zu wenig Geld bekommen habe. Da ich eine abgeschlossene Berufsausbildung habe müsste ich statt in Stufe G1 minimum in G2 oder sogar 3 eingestuft werden, was ich nun durch das nachreichen meiner Zeugnisse ändern lasse…meine Frage ist aber ob ich rüchwirkend Anspruch auf das mir zuwenig bezahlte GEld Anspruch erheben kann?! Wenn ja für welchen Zeitraum.

Muss dazusagen, bei meiner Einstellung damals habe ich klar gesagt dass ich einen ausgelernten Beruf habe, mich hat aber keiner nach Zeugnissen oder ähnliches gefragt, die Tante aus der Personalabteilung hat mich bei meinem heutigen Anruf dann angepflaumt dass das mein Fehler gewesen wäre da ich keine Zeugnisse beigelegt hätte…nach denen war ja aber auch nie gefragt

Wäre nett wenn ich Antworten zu meiner Frage bekommen könnte.

Lg Melanie

Hallo

Sind vertraglich (einzel- oder tarifvertragliche) Ausschlussfristen vereinbart? Wenn ja: welche?

Gruß,
LeoLo

Hallo,
ich weiß nicht, um welchen Beruf es geht, aber es wurde doch sicherlich ein Arbeitsvertrag geschlossen. Da legt man üblicherweise das Gehalt fest.
Wenn heute festgestellt wird, dass man eigentlich hätte mehr verdienen können, dann hat man sich schlecht verkauft.
Geld nachfordern geht nicht, man war ja mit der geringeren Bezahlung einverstanden.
Die Person kann nur eine ordentliche Gehaltserhöhung fordern; mit Hinweis auf die üblichen Gehaltsstufen.
Gruß
Silverlady