Hallo liebe Rechtskundige,
in diesem Artikel steht eine Aussage, die mich doch sehr bedenklich stimmt.
http://www.spiegel.de/auto/werkstatt/0,1518,456989,0…
„Das Gesetz sieht vor, dass die neuen Regeln rückwirkend ab Anfang 2006 gelten, wenn sie zu Beginn des Jahres 2007 in Kraft treten.“
Kann das richtig sein? Ist es tatsächlich möglich, Gesetze rückwirkend zu erlassen bzw. zu ändern?
In diesem Fall mag es nicht existentiell sein, aber was wäre mit Häuslebauern, die auf Grund aktueller Steuerlage ein Haus finanzieren können und dann ein Jahr später erfahren, dass die für sie relevanten Steuern verdoppelt wurden, und zwar rückwirkend? Existenz im Eimer, wen stört´s?
Verwirrte Grüße
tantal
Hallo liebe Rechtskundige,
in diesem Artikel steht eine Aussage, die mich doch sehr
bedenklich stimmt.
http://www.spiegel.de/auto/werkstatt/0,1518,456989,0…
„Das Gesetz sieht vor, dass die neuen Regeln rückwirkend ab
Anfang 2006 gelten, wenn sie zu Beginn des Jahres 2007 in
Kraft treten.“
Kann das richtig sein? Ist es tatsächlich möglich, Gesetze
rückwirkend zu erlassen bzw. zu ändern?
In diesem Fall mag es nicht existentiell sein, aber was wäre
mit Häuslebauern, die auf Grund aktueller Steuerlage ein Haus
finanzieren können und dann ein Jahr später erfahren, dass die
für sie relevanten Steuern verdoppelt wurden, und zwar
rückwirkend? Existenz im Eimer, wen stört´s?
Hallo Tantal,
das Rückwirkungsverbot gilt imho nur im Strafrecht. So mancher emfindet zwar die Steuergesetzgebung dem Strafrecht zugehörig, das ist rechtlich aber irrelevant.
Grüsse
Jörg
Hallo
das Rückwirkungsverbot gilt imho nur im Strafrecht. So mancher
emfindet zwar die Steuergesetzgebung dem Strafrecht zugehörig,
das ist rechtlich aber irrelevant.
Nein, das Rückwirkungsverbot gilt grundsätzlich für alle Rechtsgebiete, da der Bürger basierend auf dem Rechtsstaatsprinzip hinsichtlich jeder Rechtsposition Vertrauen in den Bestand dieser haben können soll (im Strafrecht gilt einzig das Analogieverbot).
Man unterscheidet aber zwischen echter und unechter Rückwirkung. Erstere trifft Regelungen für vergangene Sachverhalte und knüpft auch an diese rückwirkend Rechtsfolgen. Dies ist unzulässig.
Eher, aber auch nicht ganz uneingeschränkt, möglich ist die unechte Rückwirkung. Hier wird zwar ebenfalls an vergangene Sachverhalte angeknüpft, die Rechtsfolgen treten aber erst ab Inkrafttreten des Gesetzes ein.
Wie es hier ist, ist aufgrund der Kürze des Artikels nicht zu beurteilen.
Gruß
Dea
Hallo,
die Kfz-Wohnmobilsteuern wurden zum 1.1.2006 kräftig erhöht. Bislang war noch nicht sicher das diese Erhöhung auch durchgesetzt werden kann. Deshalb haben die Finanzämter bis zur Entscheidung erst einmal die niederen Sätze eingezogen. Jetzt ist Rechtssicherheit, und die Finanzämter ziehen jetzt die Differenz zu den neuen seit 1.1.2006 gültigen Sätzen ein.
Also nichts mit rückwirkend.
Gruß
hartmut
Hallo Dea,
sicher liegt es an mir das ich Deine Formulierungen nicht verstanden habe, daher ein Beispiel zum „Vertrauen auf Rechtspositionen“.
Person A heiratet zum Zeitpunkt X und schliesst auch einen Ehevertrag. Heirat und Ehevertragsabschluss geschehen mit Kenntnis und Akzeptanz der geltenden Rechtslage.
Jahre/Jahrzehnte später entschliesst sich A zur Scheidung. Zwischenzeitlich wurden (ehe-/scheidungsbezogene) Gesetze geändert, die Formulierung des Ehevertages wird nach aktueller Rechtsprechung als ungültig weil jetzt sittenwidrig erklärt.
Klartext: zu der jetzt geltenden Rechtslage hätte A nicht die Ehe geschlossen.
Ist nicht auch das eine rückwirkende Gesetzesänderung?
Da die Voraussetzungen für den Entschluss zur Eheschliessung sich geändert haben?
Gibt es hier " Wiedereinsetzen in den früheren Stand"?
Danke für Antworten
tantal
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo
Person A heiratet zum Zeitpunkt X und schliesst auch einen
Ehevertrag. Heirat und Ehevertragsabschluss geschehen mit
Kenntnis und Akzeptanz der geltenden Rechtslage.
Jahre/Jahrzehnte später entschliesst sich A zur Scheidung.
Zwischenzeitlich wurden (ehe-/scheidungsbezogene) Gesetze
geändert, die Formulierung des Ehevertages wird nach aktueller
Rechtsprechung als ungültig weil jetzt sittenwidrig erklärt.
Klartext: zu der jetzt geltenden Rechtslage hätte A nicht die
Ehe geschlossen.
Ist nicht auch das eine rückwirkende Gesetzesänderung?
Nein, da die Wirkung des Gesetzes erst ab dem Zeitpunkt eintritt, in dem es in Kraft tritt. Bei langfristigen Verträgen hat man das Problem immer. Man wird nicht davor geschützt, dass bestimmte Rechtspositionen später wegfalle, man wird nur davor geschützt, dass man sie rückwirkend verliert.
Im Übrigen wird sich dies im Bereich der Sittenwidrigkeit kaum aus einer Gesetzesänderung ergeben, sondern aus einer Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu bestehenden Normen, und dies unterliegt nicht dem Rückwirkungsverbot.
Da die Voraussetzungen für den Entschluss zur Eheschliessung
sich geändert haben?
Also dass der Entschluss zur Eheschließung von der Rechtslage abhängt würde ich in einem Verfahren echt keinem Gericht erzählen.
Gibt es hier " Wiedereinsetzen in den früheren Stand"?
Nein, das ist etwas völlig anderes.
Gruß
Dea
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