Rückwirkende Gewerbeabmeldung - Wohnortverlegung

Hallo,

zu meiner Studienzeit habe ich ein Gewerbe im Bereich Promotion etc. gegründet, um in diesem Bereich als Kleinunternehmer (unterhalb der Grenze zur Gewerbesteuer) auf Rechnung zu arbeiten. Als Betriebsstätte galt das Wohnhaus meiner Eltern, in dem ich zu dieser Zeit noch lebte. Nach einem Umzug (vor vier Jahren) in eine neue Stadt wurde ich auch vom bis dahin zuständigen Finanzamt angeschrieben, ob sich meine Betriebsstätte mitverlegt hat. In aller Wahrscheinlichkeit habe ich dem zugestimmt, da ein weiteres Schreiben die Übersendung meiner Akte ans neue Finanzamt mitteilte und auf dessen Zuständigkeit verwies. Jedoch hatte ich mein Gewerbe im Amt des alten Wohnortes nicht abgemeldet. Schon seit meinem Umzug arbeite ich als freiberuflicher Redakteur, eine Tätigkeit, die andere Kollegen auch ohne Gewerbeschein und ohne Beanstandung der Finanzämter durchführen. Im letzten Jahr bekam ich dann vom Gewerbeamt meines alten Wohnortes den Hinweis, mein Gewerbe dort abzumelden müssen. Dem bin ich soweit nachgekommen, ohne in meinem neuen Wohnort ein neues anzumelden, da meine derzeit selbständig ausgeführte Tätigkeit dies allem Anschein nach nicht bedarf. Jetzt erhielt ich ein Bußgeldbescheid des Gewerbeamtes meines alten Wohnortes, da in meiner Abmeldung das Datum der Betriebsaufgabe fehlte und somit eine ordungsgemäße Bearbeitung nicht stattfinden konnte. Leider wird hier auch nicht aufgeführt, wie sich der Stand der Bearbeitung weiter verhält, wenn ich das Bußgeld bezahle.
An sich bin ich nicht gewillt, das Bußgeld zu bezahlen. Man hätte den Umstand auch anders klären können.
Wie ist denn in diesem Fall die Sachlage und wie kann ich vorgehen? Ist denn durch das Fehlen des Datums die Abmeldung nicht nichtig und kann auch noch heute und dann ordnungsgemäß von mir durchgeführt werden, ohne das Bußgeld zu zahlen? Und wie verhält es sich dann, wenn ich darauf plädiere und eine erneute Abmeldung, die dann erst vier Jahre nach meinem Umzug stattfindet, vornehme? Habe ich da mit eventuellen Konsequenzen zu rechnen? Und wäre es möglich, einfach zu argumentieren, die Betriebsstätte weiter unter der Adresse der Eltern führen zu wollen, oder bis heute geführt zu haben, obwohl ich seit bereits drei Jahren mein Einkommen beim Finanzamt meines neuen Wohnortes versteuere, welches an sich nicht für die Betriebsstätte zuständig ist? Schließlich steht meine derzeitige freiberufliche Tätigkeit in keiner Verbindung zum eigentlichen Gewerbe.

Ich hoffe meine Lage halbwegs verständlich wiedergegeben zu haben und bitte um Ihre ratgebende Hilfe.

Hallo eigha, leider kann ich zu deinem thema keine passende antwort geben, da ich mich in dieser geschichte nicht auskenne, tut mir leid…

Bernd

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Hallo,

leider muss ich den Ämtern recht geben. Du hättest dein Gewerbe ins neue Amtsbezirk ummelden müssen. Da keine Ummeldung statt fand, ging das Amt davon aus, dass dein Gewerbe nicht mehr fortgeführt wird.

Hättest du damals dem FA erzählt, dass der Sitz deiner „Firma“ weiterhin bei deinen Eltern ist, wäre alles beim Alten geblieben.

Sorry, dass ich dir keine positivere Antwort geben konnte.

MfG
Argon