Rückwirkende Gewerbeanmeldung möglich?

Hallo,

ich habe meine gewerbliche Tätigkeit zum 15.12.2006 aufgenommen, aber leider aufgrund Feiertagsstress usw. die Anmeldung völlig vergessen. Kann ich diese rückwirkend noch nachholen? Über rasche Antworten, ob möglich oder nicht und eventuell Vorschläge, falls es nicht mehr möglich ist, wäre ich sehr sehr dankbar.

MfG

Kein Problem…
Hallo …

kein Problem, Sie können nicht nur, Sie müssen das Gewerbe anmelden.

MfG
MGB-Consulting

Hallo,

vielen herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Also rückwirkend auch überhaupt kein Problem? Somit kann ich dann auch die in 2007 entstandenen Kosten in 2007 geltend machen?

Viele Grüsse

Hallo,

vielen herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Also rückwirkend auch überhaupt kein Problem? Somit kann ich dann auch die in 2007 entstandenen Kosten in 2007 geltend machen?

Viele Grüsse,
Eisnic

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Kann ich diese rückwirkend noch
nachholen?

Ja.
Gewinnermittlung, Anlage GSE zur Steuererklärung und ggf. Anlage EÜR.

Gewinn und Finanzamt ist eine Baustelle.

Die Anmeldung bei der Gemeinde eine andere.

Gruß JoKu