Rückwirkende Gewinnauszahlung stille Gesellschaft

Hallo,

folgende Frage:

Eine GmbH (Wirtsch. Jahr: 01.07.09 - 30.06.10) bilanziert zum 30.06.10 einen Gewinn, z.B. 5000 Euro. Ist es möglich am 30.05.10 noch stille Gesellschafter mit an Board zu holen, die dann am Gewinn des gesamten vergangenen Wirtschaftjahres (oben beschrieben) beteiligt werden oder wird dies auf den Stichtag der Einzahlung heruntergebrochen?

Vielen Dank für die Unterstützung!

MfG

Cox

Hallo!

Es gibt keine gesetzliche Regelung die das Gegenteil besagt. Also kann es vertraglich zwischen der Gesellschaft und dem stillen Gesellschafter so vereinbart werden.

Wenn der stille Gesellschafter gleichzeitig normaler Gesellschafter der GmbH ist oder eine nahe stehende Person des normalen Gesellschafters der GmbH, wäre zu überprüfen ob man nicht Gefahr läuft eine verdeckte Gewinnausschüttung zu erzeugen.

Gruß

Jörg