Hallo liebe Wissenden,
ich habe eine große Bitte. Eine gute Freundin bezieht seit einigen Jahren Arbeitslosenhilfe. Sie war dann auch mal von den GEZ-Gebühren befreit, hat allerdings verdrömmelt, diese Befreiung verlängern zu lassen. Naja, und rückwirkend ist das nun angeblich nicht möglich.
Ergebnis: für das laufende Jahr ist sie nun zwar befreit, aber die letzten 3 Jahre soll sie nachzahlen. Das macht sie auch fleißig, obwohl sie mit ihrer Arbeitslosenhilfe eigentlich eh am Existenzminimum lebt, aber sie will halt keine Schulden haben.
Ich find`s trotzdem ungerecht, denn die Voraussetzungen für eine Befreiung hätten ja jeweils vorgelegen. Nur, dass sie eben den Nachweis nicht rechtzeitig erbracht.
Weiß jemand von Euch, ob das vielleicht doch noch was möglich ist? Hat sie vielleicht doch ein RECHT auf rückwirkdene Befreiuung? Oder hat ein Gnadengesuch Aussicht auf Erfolg?
An wen müsste sie sich denn da wohl wenden? Beim Sozialamt hat man sie mit dieser Frage schnell abgekanzelt.
Bitte helft ihr!! Danke euch jetzt schonmal!!
Traveller
Hallo Traveller,
eine rückwirkende Befreiung von den GEZ Gebühren ist leider nicht vorgesehen und wird von der GEZ auch regelmäßig abgelehnt. Also keine Chance!
Unter bestimmten Voraussetzungen wäre es möglich, bei der zuständigen Landesrundfunkanstalt einen Schuldenerlass zu bekommen, dann müsste aber die Einziehung der Gebühren „eine besondere Härte“ darstellen (und das nicht nur jetzt, sondern auch in absehbarer Zukunft). Das ist zum Beispiel bei chronisch kranken Menschen der Fall, bei denen abzusehen ist, dass sie in ihrem Leben keine Beschäftigung mehr aufnehmen können.
Wenn Deine Freundin momentan Arbeitslosenhilfe bezieht, hat sie vermutlich kein Einkommen, das die Pfändungsfreigrenze übersteigt. Sie kann deshalb erstens die Befreiung beantragen, was sie ja auch getan hat (Verlängerung nicht vergessen, sonst fängt der Schlamassel wieder von vorne an) und zweitens eine Stundung bei der GEZ beantragen. Dazu muss sie der GEZ in einem formlosen Schreiben mitteilen, dass sie kein Einkommen hat, das die Pfändungsfreigrenze übersteigt. Diesem Schreiben muss sie noch einen Nachweis beilegen - Kopie des Bescheides über GEZ-Gebührenbefreiung müsste genügen. Soweit ich weiss, verlangt die GEZ keine Zinsen, sodass sich die Schulden durch die Stundung nicht erhöhen.
Viel Glück!
Jens
Hallo Jens,
vielen Dank für deine ausführliche Antwort. Habe ja schon sowas befürchtet.
Der Tip mit der Stundung klingt irgendwie gut, aber wie ich meine Freundin kenne, wird sie davon wohl keinen Gebrauch machen, weil sie damit die Schulden nur vor sich herschiebt. Find` ich ja auch irgendwie ganz gut, dass sie „schuldenfrei“ leben will.
Also, dann heißt`s wohl weiterhin: abzahlen.
Danke dir nochmal,
Traveller
Hallo,
also ich bin neu im Forum, und ich will sicher nicht gleich dastehen im Ruf als jemand, der zu Lug und Trug auffordert. Aber: Die GEZ muss Deiner Freundin doch nachweisen, dass sie in den vergangenen Jahren eine Glotze gehabt hat. Hat sie das irgendwie gesagt beim aktuellen Antrag? Also nix für ungut, das war nicht gerade besonders clever. Ich habe auch schon GEZ befreit bekommen, und ich bin noch nicht gefragt worden, ich in den letzten Jahren einen Fernseher etc. hatte.
Gruß
W.Meier