Rückwirkende Krankenkassenbeiträge verhandelbar?

Hallo, seit ein paar Wochen wälze ich folgendes Problem: Ich bin, seinerzeit aus ALG2 kommend, seit ca. anderthalb Jahren in der Gleitzone 401 Euro angestellt. Zusätzlich begann ich eine freiberufliche Tätigkeit, in der ich mehr verdient habe, als im Angestelltenverhältnis. Nun ist mir klar, dass ich Krankenkassenbeiträge werde nachzahlen müssen. Nun die Frage: Hat die Krankenkasse Ermessensspielräume bei ihrer Entscheidung, wenn ich aktiv auf sie zugehe, also ist hier irgendwas verhandelbar? Fließt die persönliche Situation mit in deren Entscheidung ein? chronisch krank, schwerbehindert und häufige Rückschläge durch Operationen. Mein zu versteuerndes Einkommen als Freiberufler liegt bei ca. 10000 Euro. Für Eure eigenen Erfahrungen und/oder Ratschläge danke ich im voraus.

Hallo, Crohn,

als Freiberufler war ich in der Künstler Sozialkasse und habe somit nur einen Teil alleine an die Rentenvers. und Krankenkasse zahlen müssen. Es kommt also darauf an, was man freiberuflich arbeitet. Ansonsten zählt bei den Beiträgen die freiberufliche Arbeit sowie das andere Einkommen. Beides ergibt dann den Krankenkassentarif. Da wird wohl kaum was verhandelbar sein. Es lohnt sich aber mit dem Sachbearbeiter das Problem durchzusprechen. Wenn zuvor kein so hohes Einkommen erreicht wurde, würde ich das fürs nächte Jahr anmelden. Wurde vom Einkommen als Freiberufler das Arbeitzimmer, Computer, Büromaterial usw. abgezogen?
Viel Erfolg- Schaddie

Hallo Schaddie, erstmal danke für Deine Einschätzung. Die KS-Kasse kommt m.E. für mich nicht in Frage. Ich arbeite in lehrender Tätigkeit für einen Bildungsträger, bzw. als privater Nachhilfelehrer.
Aber Dein Kommentar ergibt eine Anschlussfrage. Werden die gezahlten Beiträge aus der Festanstellung bei der Berechnung der Nachzahlung berücksichtigt?

Hallo, Crohn,

so, wie ich das sehe werden die gezahlten Beiträge berücksichtigt. Ich würde ev. einmal auf die Service-Seiten der KK gehen und da aurechnen lassen, wie hoch die Beiträge sind. Oder zu einem Versicherungsmakler. Die kennen ja alle legalen Tricks und eine Erstberatung dürfte nicht teuer sein.
Alles Gute- Schaddie

Hallo…

… die Beitragsbemessung ist gesetzlich geregelt und es gibt leider keine Ermessensspielräume.

Dein Gesundheitszustand hat ebenfalls keinen Einfluss auf die Beitragsbemessung.

Gruß, Christian