rückwirkende kündigung kv student

Guten Tag,

ich habe folgendes Problem:

ich bin Student und bin (also davon bin ich zumindest ausgegangen) bei meiner Mutter familienversichert. Nun habe ich Anfang des Jahres einen Job als Werkstudent angenommen und verdiene monatlich über 400€. Jedoch nicht über 700€ und ich arbeite auch nicht mehr als 16h die Woche.
Die Krankenversicherung hat mir im Februar einen Fragenbogen zukommen lassen indem ich meine Einkommensverhältnisse wahrheitsgemäß angegeben hatte. Diesen habe ich auch zurückgesendet.
Als ich dann im September die Uni gewechselt habe, benötigte ich einen Versicherungsnachweis.
Also habe ich bei der KV angerufen, damit die mir so einen Beleg schicken. Der Mitarbeiter der KV hat mir dann gesagt, dass ich seit Februar nicht mehr versichert sei.
Nach langem hin und her ist der Sachverhalt nun folgender:
Seit Februar bin ich nicht mehr familienversichert weil mein Einkommen 350€ im Monat übersteigt, darüber wurde ich jedoch nicht informiert.
Nun wurde ich in die studentische KV aufgenommen und muss monatlich einen Beitrag von ca. 70 Euro selbst zahlen.
Da ich mich im Oktober an der neuen Uni immatrikuliert habe, bin ich der Meinung erst ab diesem Zeitpunkt die Beiträge zu zahlen.
Die KV jedoch besteht darauf, dass ich rückwirkend die Beiträge ab Februar bezahle (ca 500€).
Ist das rechtmäßig? Kann mich die KV einfach aus der familienversicherung werfen ohne bescheid zu geben, weder bei mir noch bei meiner Mutter? Und dann aber nachträglich die Beiträge einfordern?
Ich war in der ganzen Zeit nicht einmal beim Arzt also hab ich auch keine Kosten verursacht.
Und was wäre gewesen wenn ich in dieser Zeit einen Unfall gehabt hätte und mich einer komplizierten OP unterziehen müsste. Hätte ich dann einfach bei der KV die Beiträge nachgezahlt und die hätten dann anstandslos die OP Kosten übernommen? Ich denke nicht…
Was soll ich jetzt tun?

Sorry, bin privat versichert und kenne mich mit den Regelungen der GKV nicht aus.

Hallo,
das ist zwar nicht mein Fachgebiet, aber ich würde unter dem Sachverhalt auch nicht zahlen.

Es wurde der Vertrag seitens der KK gekündigt („Der Mitarbeiter der KV hat mir dann gesagt, dass ich seit Februar nicht mehr versichert sei.“) und es liegt bis zum Oktober kein neuer Vertrag oder eine Vereinbarung vor. Also gibt es keine Grundlage für die Forderungen!

Die Krankenkasse soll erst mal (schriftlich) begründen, auf Grund welches Vetrages sie die Beiträge rückwirkend verlangt. Oft sind die Sachbearbeiter auch unwissend. So eine schriftliche Auskunftsanfrage würde die Kasse zum Nachschlagen in den Gesetzestexten und zum Nachdenekn und Überlegen zwigen.

Eventuell hilft es auch, einen Krankenkassenwechsel anzukündigen, wenn die Angelegenheit nicht gütig beigelegt werden kann.

Fall eine Rechtsschutzversicherung besteht und die KK nicht einlenkt, einen Rechtsanwalt einen schönen Brief schreiben lassen.

Und auf jeden fall die Kasse zum nächsten Zeitpunkt wechseln. Vielleicht ist es ja nicht mal die Günstigste.

Grüße
Thomas

Hallo Druckmaster,

ich bin Experte für Arbeitsrecht und nicht in Sozialversicherungsangelegenheiten.

Evtl. kann mir aber ein Freund weiterhelfen!

Falls ja, melde ich mich Anfang der Woche…

Gruß
Daniel