Hallo Tedbailey,
das sind drei Fragen. ich beantworte sie nacheinander.
Tierhaltung
ob ihr die zwei Hunde halten durftet, kommt in erster Linie auf euren Mietvertrag an. Steht darin, das Tierhaltung erlaubt ist, ist das kein Problem. Wenn der Mietvertrag keine oder eine unwirksame Regel enthält, kommt es darauf an, ob die Tierhaltung zum vertragsgemäßen Gebrauch gehört oder nicht. Bei Kleintieren wie Hamster, Ziefische etc. besteht Einigkeit. Das LG Düsseldorf (WuM 93, 604) zählte auch einen Yorkshire-Terrier dazu. Bei Hunden und Katzen ist die Antwort nicht so einfach. Es hängt vom Einzelfall ab. Hier zählen insbesondere Größe,Verhalten und Anzahl, aber auch Größe der Wohnung, berechtigte Interessen der Mitwohner und Nachbarn. Hat euer Vermieter nur die Miete erhöht wegen der Tierhaltung oder diese auch direkt verboten?
Haben mehrere Familien im Haus Hund oder Katze, darf der Vermieter nicht willkürlich die Hundehaltung verbieten.
Nun zur rückwirkenden Mieterhöhung.
So geht das gar nicht. Eine Mieterhöhung kann gefordert werden, wenn sich die Miete innerhalb von drei Jahren nicht um mehr als 20 % erhöht hat. Die Mieterhöhung muss schriftlich gemacht werden. Sie muss begründet werden. Es gibt vier Gründe, Mietspiegel, Mietdatenbank, Gutachten eines Sachverständigen bzw. drei vergleichbare Wohnungen. Zwischen zwei Mieterhöhungen muss mindestens 1 Jahr liegen. Eine Mieterhöhung wegen Tierhaltung ist unwirksam. Wenn das Schreiben mit der Mieterhöhung eingegangen ist, habt ihr als Mieter zwei Monate Zeit, zu prüfen, ob ihr die Mieterhöhung anerkennen wollt. Angenommen, die Mieterhöhung ging bei euch Mitte Oktober ein, dann habt ihr bis Ende Dezember Zeit, die Mieterhöhung zu akzeptieren oder ihr zu widersprechen. Würdet ihr die Erhöhung akzeptieren, müsstet ihr nach Ablauf des dritten Monats zu Beginn des 4. Monats die neue Miete zahlen. In keinem Fall ist eine rückwirkende Mieterhöhung erlaubt. Wendet euch bitte in diesem Fall an den Mieterverein oder einen Anwalt, damit der Mieterhöhung widersprochen wird.
Nun zur Mietkaution.
Der Vermieter hat die Pflicht, das Geld getrennt auf einem Kautionskonto bei der Bank einzuzahlen. Die Bank berechnet bei Auflösung des Kautionskontos auch die angefallenen Zinsen, die euch mit auszuzahlen sind. Die Summe ist in voller Höhe zurückzuzahlen, wenn keine Ansprüche mehr gegen euch bestehen. In welchem Zeitraum zurückgezahlt werden muss, ist strittig. Entsprechende Urteile schwanken zwischen 2 bis 6 Monaten. Wenn die Nebenkostenabrechnung noch aussteht, kann der Vermieter einen gewissen Betrag zurückbehalten. Auch hier kann es zum Streit kommen. Deshalb ist es wichtig, dass ihr bei Auszug ein Übergabeprotokoll anfertigt, das nach der Begehung und Begutachtung der Wohnung vom Vermieter oder seinem Stellvertreter und euch unterschrieben wird. Ein Exemplar ist dem Vermieter oder Stellvertreter auszuhändigen. Den Text, auf was ihr achten solltet, findet ihr im Internet. Das ist schon darum sehr wichtig, weil der Vermieter scheinbar versucht, über die von euch gehaltenen Hunde Schadensersatz geltend zu machen. Wenn ihr erst einmal ausgezogen seid, ist es sehr schwer, nachträglich zu beweisen, dass dieser Schaden nicht von euch stammt.
Sehr nützlich ist so ein Protokoll auch bei Einzug in die neue Wohnung.
Ich hoffe ich konnte euch helfen.
Liebe Grüße Ingrid = Zwillingsjungfrau