rückwirkende mieterhöhung unerlaubte tierhaltung?

guten abend alle miteinander,

wir haben ein dringendes problem und ich hoffe dass uns hier jemand weiterhelfen kann.

wir haben seit zwei monaten ein kleinen hundewelpen und seit einem weitern monat noch einen zweiten hund, die hundehaltung ist in der wohnung nicht erlaubt, was wir vorher jedoch nicht wussten. wir haben uns hier wohl auch zu wenig darüber informiert, dachten aber da die nachbrain im erdgeschoss bis vor kurzem drei hunde hatte und mittlerweile, da zwei vertsorben sind, nur noch einen, das dies bei uns auch kein problem wäre.

über ein nachbar ist dies nun jedoch zur hausverwaltung und hierüber zum vermieter gelangt der uns nun rückwirkend mit einer mieterhöhung droht. wir werden die wohnung, jedoch schon vorher geplant, zum 1.12 fristgemäß zum ende februar kündigen und haben nun auch angst dass der vermieter die kaution aus diesem grund einbehalten könnte, nobwohl keine schäden durch die hunde an der immbilie enstanden sind. darf er dies überhaupt und wie weit darf er die miete überhaupt erhöhen?

ich hoffe auf möglichst schnelle antworten und möchte mich schon vorab für die hilfe bedanken!

Hallo Tedbailey,
das sind drei Fragen. ich beantworte sie nacheinander.
Tierhaltung
ob ihr die zwei Hunde halten durftet, kommt in erster Linie auf euren Mietvertrag an. Steht darin, das Tierhaltung erlaubt ist, ist das kein Problem. Wenn der Mietvertrag keine oder eine unwirksame Regel enthält, kommt es darauf an, ob die Tierhaltung zum vertragsgemäßen Gebrauch gehört oder nicht. Bei Kleintieren wie Hamster, Ziefische etc. besteht Einigkeit. Das LG Düsseldorf (WuM 93, 604) zählte auch einen Yorkshire-Terrier dazu. Bei Hunden und Katzen ist die Antwort nicht so einfach. Es hängt vom Einzelfall ab. Hier zählen insbesondere Größe,Verhalten und Anzahl, aber auch Größe der Wohnung, berechtigte Interessen der Mitwohner und Nachbarn. Hat euer Vermieter nur die Miete erhöht wegen der Tierhaltung oder diese auch direkt verboten?
Haben mehrere Familien im Haus Hund oder Katze, darf der Vermieter nicht willkürlich die Hundehaltung verbieten.
Nun zur rückwirkenden Mieterhöhung.
So geht das gar nicht. Eine Mieterhöhung kann gefordert werden, wenn sich die Miete innerhalb von drei Jahren nicht um mehr als 20 % erhöht hat. Die Mieterhöhung muss schriftlich gemacht werden. Sie muss begründet werden. Es gibt vier Gründe, Mietspiegel, Mietdatenbank, Gutachten eines Sachverständigen bzw. drei vergleichbare Wohnungen. Zwischen zwei Mieterhöhungen muss mindestens 1 Jahr liegen. Eine Mieterhöhung wegen Tierhaltung ist unwirksam. Wenn das Schreiben mit der Mieterhöhung eingegangen ist, habt ihr als Mieter zwei Monate Zeit, zu prüfen, ob ihr die Mieterhöhung anerkennen wollt. Angenommen, die Mieterhöhung ging bei euch Mitte Oktober ein, dann habt ihr bis Ende Dezember Zeit, die Mieterhöhung zu akzeptieren oder ihr zu widersprechen. Würdet ihr die Erhöhung akzeptieren, müsstet ihr nach Ablauf des dritten Monats zu Beginn des 4. Monats die neue Miete zahlen. In keinem Fall ist eine rückwirkende Mieterhöhung erlaubt. Wendet euch bitte in diesem Fall an den Mieterverein oder einen Anwalt, damit der Mieterhöhung widersprochen wird.

Nun zur Mietkaution.
Der Vermieter hat die Pflicht, das Geld getrennt auf einem Kautionskonto bei der Bank einzuzahlen. Die Bank berechnet bei Auflösung des Kautionskontos auch die angefallenen Zinsen, die euch mit auszuzahlen sind. Die Summe ist in voller Höhe zurückzuzahlen, wenn keine Ansprüche mehr gegen euch bestehen. In welchem Zeitraum zurückgezahlt werden muss, ist strittig. Entsprechende Urteile schwanken zwischen 2 bis 6 Monaten. Wenn die Nebenkostenabrechnung noch aussteht, kann der Vermieter einen gewissen Betrag zurückbehalten. Auch hier kann es zum Streit kommen. Deshalb ist es wichtig, dass ihr bei Auszug ein Übergabeprotokoll anfertigt, das nach der Begehung und Begutachtung der Wohnung vom Vermieter oder seinem Stellvertreter und euch unterschrieben wird. Ein Exemplar ist dem Vermieter oder Stellvertreter auszuhändigen. Den Text, auf was ihr achten solltet, findet ihr im Internet. Das ist schon darum sehr wichtig, weil der Vermieter scheinbar versucht, über die von euch gehaltenen Hunde Schadensersatz geltend zu machen. Wenn ihr erst einmal ausgezogen seid, ist es sehr schwer, nachträglich zu beweisen, dass dieser Schaden nicht von euch stammt.
Sehr nützlich ist so ein Protokoll auch bei Einzug in die neue Wohnung.

Ich hoffe ich konnte euch helfen.
Liebe Grüße Ingrid = Zwillingsjungfrau

Guten Morgen Tedbailey,
eine Mieterhöhung rückwirkend ist nicht erlaubt.
Im Zusammenhang der unerlabten Hundehaltung kann der Vermieter die Hundehaltung untersagen, d. h. die Hunde müssen wieder abgegeben werden.
Gewisse Hunderassen, wie z. Bsp. Pitbull dürfen garnicht gehalten werden.
Notfalls kann der Vermieter die Kündigung aussprechen.
Liebe Grüße Heike

Hallo aus Bernburg,

Massentierhaltung in Wohnräumen betrachte ich als Tierquälerei, würde sowas verbieten und sofort notfalls mit polizeilicher Hilfe das Böse beenden!

Nichtwissen schützt nicht, besagt eine Richterregel.

Nutzer fremden Eigentumes sollten genau wissen ob und zu welchen Bedingungen Hundehaltung erlaubt oder verboten ist!

Ich helfe hier Bedürftigen, haltlosen Spekulationen lehne ich ab.

Einen schneereichen Wintermontag wünscht der BernburgerKerl

Guten Morgen und vielen Dank für die raschen Antworten!

Sicherlich schützt einen Unwissenheit nicht, wie bereits erwähnt lag es hier an uns dass wir unreichend informiert haben, aber da eine Nachbarin ja einen Hund hat sind wir davon ausgegangen es wäre in Ordnung. Wie gesagt lag der Fehler sicher hier bei uns.

BernburgerKerl, also von Massentierhaltung kann hierin wohl sicherlich nicht die Rede sein und dein Kommentar finde ich auch ziemlich angreifend wenn ich ehrlich sein muss. Denn über das Wohlbefinden der Hunde ist ja hier nicht die Rede und von Massenhaltung auch nicht. Also wozu die polizeilichen Maßnahmen, worauf stützt du bitte deine Aussagen?

Ansonsten Dnake für die Antwort.

Guten Morgen Zwillingsjungfrau,

vielen vielen Dank! Damit hast du uns wirklich sehr geholfen :smile:.
Leider weiß ich aber immernoch nicht wie ich mit einer solchen Erhöhung umgehen soll. Soll ich diese dann stillschweigend hinnehmen um eventuell eine Anzeige vom Vermieter umgehen? Bin hier ziemlich ratlos.

Wir ziehen ja uach Ende Februar aus der Wohnung aus und dass ganze wollte ich eigentlich ohne Probleme über die Bühne bringen :frowning:.

Bei einer Anzeige werden wir ja wohl noch mehr Kosten mit den Prozess und Strafkosten zu tragen haben,oder?

Vielen lieben Dank nochmals und einen schönen Start in die Woche! :smile:

Ja, ich würde schon sagen, dass er die Miete erhöhen darf.
Eigentlich dürfte er euch sogar kündigen, wenn im Mietvertrag festgelegt ist, dass keine Hund erlaubt sind.

Aber warum schafft ihr euch zwei Hunde an, ohne vorher zu wissen, ob ihr das überhaupt dürft?

Die Kaution einbehalten darf er nicht, solange die Hunde keine Schäden verursachen.

Hallöchen Tedbailey,

deine Fragen habe ich leider nicht ganz verstanden.

  1. Hast du bereits eine Mieterhöhung erhalten oder wurde sie erst angedroht.
  2. Was meinst du mit einer Anzeige, ist sie dir angedroht und weswegen?
  3. Hast du überhaupt schon etwas schriftliches vom Vermieter erhalten?
  4. Du möchtest ohne Probleme ausziehen. Ich fürchte, das wird nicht klappen.
    Meine Frage, hast du eine Rechtsschutzversicherung. Wenn nein, schließe eine ab. Noch ist der Fall nicht strittig, die Versicherung müsste neue Fälle übernehmen.
    Un beachte meinen Rat mit dem Übergabeprotokoll. Auch das schützt euch vor ungerechtfertigten Forderungen.
    Wenn du eine schriftliche Mitteilung vom Vermieter erhälst, wende dich an einen Rechtsanwalt oder den Mieterverein.
    In der Zwischenzeit werde ich versuchen, deine Fragen zu beantworten.
    Und denk dran, es wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Es sind deine Gedanken, die dir Angst machen. Und die möchte ich dir nehmen.
    Liebe Grüße
    Ingrid = Zwillingsjungfrau

Hallo,
Tierhaltung ist grundsätzlich vom Vermieter zu genehmigen. Allerdings ist eine rückwirkende Mieterhöhung nicht zulässig.
Eine Mieterhöhung muss gewisse formelle Bedingungen erfüllen, diese sind in § 558 BGB geregelt.
Zuerst einmal muss der Vermieter ein sogenanntes „Mieterhöhungsverlangen“ in Schriftform dem Mieter zustellen. Dieser Mieterhöhung muss der Mieter zustimmen. Im Übrigen darf die Miete in den zurückliegenden 12 Monaten nicht erhöht worden sein und darf die ortsübliche Vergleichsmiete nicht übersteigen (Mietspiegel).

§ 558 b BGB

(1) Soweit der Mieter der Mieterhöhung zustimmt, schuldet er die erhöhte Miete mit Beginn des dritten Kalendermonats nach dem Zugang des Erhöhungsverlangens.

(2) Soweit der Mieter der Mieterhöhung nicht bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats nach dem Zugang des Verlangens zustimmt, kann der Vermieter auf Erteilung der Zustimmung klagen. Die Klage muß innerhalb von drei weiteren Monaten erhoben werden.

(3) Ist der Klage ein Erhöhungsverlangen vorausgegangen, das den Anforderungen des § 558a nicht entspricht, so kann es der Vermieter im Rechtsstreit nachholen oder die Mängel des Erhöhungsverlangens beheben. Dem Mieter steht auch in diesem Fall die Zustimmungsfrist nach Absatz 2 Satz 1 zu.

Freundliche Grüße
Udo

Wenn Sie fristgemäß zum 28.2.2011 kündigen, kann er wohl kaum die Miete erhöhen. Die Kaution kann er nur einbehalten, wenn Schäden in der Wohnung entstanden sind.

Herta Bassauer

Ich kann leider nicht helfen.

Es tut mir leid,das ich euch zum teil eine schlechte Nachricht schreiben muss:
Der Vermieter kann die Kaution von euch bis zu einem Jahr zurückhalten. Das steht so im Mietrecht.
Wenn vor dem Einzug nicht über eine Tierhaltung geredet wurde und dieses auch nicht ausdrücklich verboten wurde, so kann der Vermieter nicht einfach die Miete erhöhen.
hoffe ich konnte ein wenig helfen.

Hallo,
ich hoffe, dass schon einige andere hier eine gute Antwort geben konnten, habe es nicht vorher geschafft.

Also, meiner Meinung nach, eine Mieterhöhung ist nicht rechtens, genauso wenig, wie die Kaution ein zu behalten aus diesem Grund.

Der Vermieter muß normal abmahnen, dass die Hunde abgeschafft werden müssen, mit dem Hinweis, dass ansonsten eine Kündigung erfolgt.

Und, nur weil eine andere Mietpartei Hunde hat, ist es nicht unbedingt „zwingend“ erlaubt sich einen anschaffen zu dürfen!!! Mietvertrag ist massgeblich! Und der sollte immer erst in Ruhe gelesen werden.

Ich würde an Ihrere Stelle mal ein ruhiges Gespräch mit dem Vermieter suchen und die Situation in Ruhe klären.
Sie ziehen ja bald aus.
Sollte das nicht fruchten und er wirklich eine Mieterhöhung vornehmen oder Kaution einbehalten, dann muß Mieterverein oder Rechtsanwalt her.

Hoffe mit diesem Hinweiß helfen zu können, alles Gute

Hallöle Zwillingsjungfrau :smile:

deine Antworten helfen mir wirklich sehr weiter und ich fühle mich nun um einiges besser als vorher da ich nun einen besseren Einblick durch dich bekommen habe.

  1. Die Mieterhöhung wurde bisher nur telefonisch angedroht.
  2. Hier meinte der Vermieter er würde nur ungern vor Gericht ziehen und würde stattdessen rückwirkend bis zum Termin des Auszugs die Miete erhöhen wollen. Falls wir dieser aber nicht zustimmen würden, würde er vor Gericht ziehen.
    Aber inwiefern würde dies überhaupt Sinn machen zumal wir zum 28.2 gekündigt haben?
  3. Nein bisher noch nichts schriftliches
  4. Nein eine Rechtsschutzversicherung haben wir bislang auch noch nicht und ich danke Dir hier für deinen Rat, diesen werden wir umgehend beherzigen :smile:(sowie auch mit dem Übergabeprotokoll)

Liebe Grüße & einen schönen Winterabend

Hallöchen tedbailey,
eine telefonische Ankündigung Mieterhöhung ist unwirksam. Diese muss immer mit Begründung schriftlich erfolgen. Selbst wenn morgen, also am 30.11. ein Schreiben mit einer Mieterhöhung eingeht, so wird diese bis zu eurem Auszug am 28.2. nicht mehr gültig. Er sagte euch telefonisch, er würde ungerne vor Gericht gehen. Das kann ich sehr gut nachvollziehen, denn er hat keinen Grund zur Klage. Damit will er euch vermutlich nur unter Druck setzen. Das einzige Recht, das der Vermieter hat, wäre es, euch die Haltung eurer Hunde zu verbieten. Doch auch dieses Verbot steht auf wackeligen Beinen. Er kann nicht einem Mieter verbieten, was er einen anderen stillschweigend erlaubt. Wenn ihr es möchtet, würde ich gerne einen Blick in Euer Kündigungsschreiben werfen. Ich gehe davon aus, dass ihr dieses bereis abgesandt habt. Dazu müsstet ihr mir mailen. Entweder klickst du auf Zwillingsjungfrau. dahinter sollte ein Symbol mit einem Brief stehen. Wenn du darauf klickst, kannst du mir mailen und ich antworten. Oder du suchst unter Mietrecht nach Zwillingsjungfrau, dann öffnet sich ein EMail-Formular. Ich habe meine E-Mail-Anschrift für eingetragene Mitglieder freigegeben. Rechtsbeistand kann und darf ich euch nicht geben. Das kann und darf nur ein Anwalt. Ich selbst war 44 Jahre Mieterin und bin seit 6 Jahren eine nette Vermieterin (geerbt), kenne also beide Seiten und weiß aus dieser langen Erfahrung über die Rechte und Pflichten beider Seiten gut Bescheid. Euch kann ich nur raten, lasst euch nicht bange machen und nutzt meine E-Mail-Anschrift.
Mit besten Grüßen
Ingrid = Zwillingsjungfrau

Hallo,
grundsätzlich ist eine rückwirkende Mieterhöhung nicht möglich, damit rechtsunwirksam.
Eine Mieterhöhung muss schriftlich erfolgen und ist zu begründen. Hier gelten eindeutige rechtliche Vorschriften, wann dies möglich ist.
Da Sie ohnehin kündigen, würde eine Mieterhöhung für Sie nicht zutreffen, da diese erst mit Beginn des übernächsten Monats wirksam wird; im Dezember erklärt - dann ab Februar des Folgejahres höhere Miete.
Also machen Sie sich nicht unnötige Sorgen, wenn Sie kündigen läuft alles normal ab, die Kaution darf der Vermieter auch nicht einbehalten; er hat aber i.d.R. mindestens 3 Monate Zeit, bis er sie auszahlen muss.
Gruß suver

Hallo,

sorry erst mal, dass ich mich jetzt erst melde. Leider lag ich einige Tage im Krankenhaus und bin daher erst jetzt in der Lage, auf meine Mails zu antworten.

Leider habe ich keinerlei Ahnung, wie die Rechtslage in diesem Falle ist. Jedoch würde ich eine Anfrage beim Mieterschutzbund, bzw bei einer Verbraucherzentrale empfehlen, da diese vielleicht weiterhelfen können.

Es tut mir leid, dass ich nicht weiterhelfen kann, wünsche jedoch viel Erfolg bei der weiteren vorgehensweise!

Mit freundlichem Gruß
Christiane