Hi,
-Also war der Schimmel bei Einzug nicht zu sehen?
…Doch, es wurde aber vom Vermieter versichert, dass dieser
bis zum Einzug beseitigt ist, was aber nicht erfolgte.
Wurde dies schriftlich vereinbart?
Im Zweifel könnte man auch vermuten, dass die Wohnung wie besehen gemietet wurde. Dier Meinung könnte auch der VM sein.
-Vielleicht dauert es seine Zeit einen guten Handwerker zu
finden, bzw. Geld dafür aufzubringen, gerade wenn
Mietminderung ins Haus steht.…der Sohn des Vermieters hat sich selbst (unfachmännisch)
darum gekümmert, aber nie vollständig beseitigt.
Das kann auch am Verhalten des Bewohners liegen, insbesondere wenn feuchte Luft vorhanden ist.
Wo genau tritt der Schimmel überall auf und auf welchen Etage befindet sich die Wohnung?
-Und hat es geholten, muß hier alles erraten werden?
… nach dem Schlagen auf das Thermostat lief die Heizung
wieder.Wahrscheinlich klemmte der Regelungsstift im Thermostat
Dann war die Sofortmaßnahme des VM erfolgreich. Wenn die Heizung danach wiederum Mängel aufweist, muß eben wieder angezeigt werden.
-Hmm, früher hatte sich der M mit Dichtband beholfen. Nun wäe
es so, das der VM die Abdichtung übernehmen müßte.
Ob dabei Gummi zu Einsatz kommt, bestimmt nicht der M.…was auch immer eingesetzt wird ist ja nun mal egal,
hauptsache es macht die Fenster dicht. Aber es wurde weder
Dichtband noch Gummi eingesetzt.
Hier sollte der VM bald Abhilfe schaffen. Leider ist bei einigen VM noch nicht angekommen, dass hier die Selbsthilfe der M nicht Stand der Zeit ist. Für eine etwaige Minderung wegen undichter Fenster ist es ratsam sich verbindlicheren Rat einzuholen.
-Um welche Wohnung geht es nun wirklich?
…um die wo der Mieter vorher gewohnt hat und die die ganzen
Mietmängel aufweist
Also der M wohnt nicht mehr in der Schimmelwohnung. Da geht es also nur um evt. Minderungsansprüche aus der angemieteten Zeit.
-Ja so ganz ohne rechtlichen Beistand ein Risiko. Der VM kennt
sich idR gut im Mietrecht aus, bzw. ist Mitglied im Verband
dafür. Es könnte ein fristlose Kündigung erfolgen…mit dem
ganzen Programm vor Gericht. Der Verlierer zahlt alles, aber
mit einer entsprechenden Versicherung für idR die erste
Instanz kein Problem, aber dann?… erstmal wartet der Mieter die Reaktion des Vermieters ab.
Der VM hat nun keine Eile, weil der M die Wohnung nicht mehr nutzt.
Besteht noch ein MV?
Stellt der sich quer, gehts zum Anwalt. Eine fristlose
Kündigung durch den Vermieter ist sinnlos, da der Mieter
bereits wieder ausgezogen ist.
Die Meinungsverschiedenheit ist also schon ausgewachsen. Der VM möchte keine nachträgliche Minderung bezahlen, der Ex-M möchte Geld sehen.
Das wird iZ dann ein Richter entscheiden.
vlg MC