Rückwirkende Mietminderung

Hallo liebe Community,

ein neuer Vermieter wurde bei seiner ersten Wohnungsbesichtigung darauf hingewiesen ,das es in der Wohnung keine Wohnzimmertür und keine Küchentür gibt.Außerdem gibt es bei derWohnungseingangstür einen ca 2 cm großen Spalt,da keine Türschwelle existiert. es wurde damals versichert das der Schaden behoben wird .Bis heute hat sich nichts getan .Kann eine rückwirkende Mietminderung geltend gemacht werden?

mfg,Markus

Hallo liebe Community,

ein neuer Vermieter wurde bei seiner ersten
Wohnungsbesichtigung darauf hingewiesen ,das es in der Wohnung
keine Wohnzimmertür und keine Küchentür gibt.Außerdem gibt es
bei derWohnungseingangstür einen ca 2 cm großen Spalt,da keine
Türschwelle existiert. es wurde damals versichert das der
Schaden behoben wird .Bis heute hat sich nichts getan .Kann
eine rückwirkende Mietminderung geltend gemacht werden?

Hallo,

leider ist der Zeitraum des Mietverhältnis nicht erkennbar; rückwirkende Mietminderung besteht die Gefahr, dass dies letztendlich im Streifall negativ ausgeht, da der Vermieter nicht in „Verzug“ gesetzt wurde.
WEnn z.B. bereits 3 Monate das Mietverhältnis besteht, könnte man die Miete für den nächsten Monat (ca. 20% der Kaltmiete) einbehalten, bis die Mängel beseitigt sind; natürlich besteht auch die Möglichkeit der Minderung, aber beides sollte vorher schriftlich dem Vermieter angezeigt werden.

lG

mfg,Markus

Hallo,

ein neuer Vermieter wurde bei seiner ersten
Wohnungsbesichtigung darauf hingewiesen ,das es in der Wohnung
keine Wohnzimmertür und keine Küchentür gibt.

Seit wann gibt es die nicht?

Außerdem gibt es
bei derWohnungseingangstür einen ca 2 cm großen Spalt,da keine
Türschwelle existiert.

Neuerdings?
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

(ca. 20% der Kaltmiete)

willst Du jemand ins Unglück stürzen?
Gruß
loderunner (ianal)

Guten Tag, das Mietverhältnis besteht seit mehr als einem Jahr und vorher,war die Mietwohnung in Zwangsverwaltung und es wurde sich auch nicht darum gekümmert. Türen gab es seit dem einzug nicht,stehen aber im Mietvertrag und sollten nach dem Einzug eingebaut werden.Leider ist der erste Vermieter pleite gegangen und es wurden keine Türen eingesetzt und die Türschwelle leider auch nicht.Der neue Vermieter wollte sich darum kümmern und den Mängel beheben …nicht ist bis heute passiert.

mfg,Markus