Hallo, Anfang April 2012 gingen die Umbau- und Modernisierungsbauarbeiten los. Es wurde ein Gerüst aufgestellt von beiden Seiten der Wohnung und die Fenster mit Folie verdeckt, wo ein kleines Dreieck nur wenig Luft geschweige denn Licht durch ließ. Die Bauarbeiten beginnen oft schon um sieben Uhr Morgens und enden um 17 Uhr. Eine Mittagspause wird von 13- 15 Uhr eingehalten. Des Weiteren ist die Wohnung überzogen mit Baustaub, und im Treppenhaus ist der Lärm und der Dreck kaum auszuhalten. Ich bin gezwungenermaßen sehr viel zu Hause, da ich seit Februar schwanger bin, und nicht arbeiten darf.
Ich habe ein Mietminderungaufforderung erst im Juli verschickt. Mir wurde gesagt, dass ich nicht rückwirkend die Miete mindern kann, obwohl dem Mieter die Belastung eines Umbaus doch bekannt sein können. Ich werde aufgefordert alles detailliert zu protokollieren. Welche Möglichkeiten habe ich die Miete auch rückwirkend zu mindern oder ab wann kann ich sie mindern?
hi,
eine rückwirkende Umgestaltung des Textes nach dem bestätigen des ‚ja, ich gelobe die FAQ:1129 zu beachten‘-Buttons wäre auch eine nette Idee.
einige Hinweise zur Frage hätte man auch bekommen, wenn man ‚Rückwirkend Mietminderung‘ bei Google eingegeben hätte.
viel erfolg
lipi