rückwirkende Mietminderung möglich?

Hey ihr Lieben, habe ein dringende Frage und wäre über SCHNELLE Antwort sehr dankbar!
Seit August wohnen wir in einer Mietwohnung. Schon im Übergabeprotokoll wurde festgehalten: " Dachfenster in Schlaf- und Kinderzimmer verschimmelt, müssen ausgetauscht werden." Besagte Fenster waren mit Holzrahmen umrandet, und das Holz war nass und schon fast schwarz vor Schimmel. Mündlich wurde uns bei der Übergabe mitgeteilt, dass die Fenster sobald wie möglich ausgetauscht werden, und wir haben uns darauf verlassen, da es ja auch im Übergabeprotokoll festgehalten wurde. In den letzten Monaten hat sich allerdings nichts getan, und da die Fenster nicht nur verschimmelt, sondern auch undicht waren, hat sich der Schimmel auch auf der Tapete ausgebreitet. Also haben wir mehrmals schriftlich ( per Einschreiben) eine Behebung des Schadens gefordert, eine Frist von 4 Wochen gesetzt und schon im 1. Schreiben die Mietminderung von 20 % angekündigt, sollte der Schaden bis zur Frist nicht behoben werden. Auch darauf haben wir NIE eine ANtwort erhalten.
Also haben wir, wie angekündigt, die Miete für den Januar ab 01.01. gemindert. Circa eine Woche später meldete sich die Immobilienverwaltung, und teilte uns mit, dass endlich Dachdecker kämen, um die Fenster zu wechseln. Das geschah dann am 17.01.
Vor 2 Tagen erhielt ich einen Brief von der Immobilienverwaltung, der dem ganzen noch die Krone Aufsetzte: ( Zitat:smile:
" Die von Ihnen bemängelten Dachflächenfenster wurden am 17.01.2011 ausgetauscht. (…)
Darüber hinaus haben sie die Miete gemindert, ohne hierzu VOR der Minderung eine schriftliche Anzeige zu machen. Somit hätte weder ein Minderungsrecht für den Monat Januar bestanden, noch würde eine rückwirkende Minderung geltend gemacht werden können."
Ist das zu fassen???
Jetzt kommen wir zu meiner Frage:
Kann ich die Miete rückwirkend mindern, wenn der Schimmelbefall schon im Übergabeprotokoll vermerkt und eine Erneuerung der Fenster schriftlich festgehalten wurde??
Mir kommt es nämlich so vor, als würden die uns jetzt Angst machen wollen, wir hätten das falsch angezeigt, damit wir gar nicht erst auf die Idee kommen, rückwirkend zu mindern.
Bin für schnelle Antwort sehr dankbar!!!
Katjes

Hey ihr Lieben, habe ein dringende Frage und wäre über
SCHNELLE Antwort sehr dankbar!

Seit August wohnen wir in einer Mietwohnung. Schon im
Übergabeprotokoll wurde festgehalten: " Dachfenster in Schlaf-
und Kinderzimmer verschimmelt, müssen ausgetauscht werden."
Besagte Fenster waren mit Holzrahmen umrandet, und das Holz
war nass und schon fast schwarz vor Schimmel. Mündlich wurde
uns bei der Übergabe mitgeteilt, dass die Fenster sobald wie
möglich ausgetauscht werden, und wir haben uns darauf
verlassen, da es ja auch im Übergabeprotokoll festgehalten
wurde. In den letzten Monaten hat sich allerdings nichts
getan, und da die Fenster nicht nur verschimmelt, sondern auch
undicht waren, hat sich der Schimmel auch auf der Tapete
ausgebreitet. Also haben wir mehrmals schriftlich ( per
Einschreiben) eine Behebung des Schadens gefordert, eine Frist
von 4 Wochen gesetzt und schon im 1. Schreiben die
Mietminderung von 20 % angekündigt, sollte der Schaden bis zur
Frist nicht behoben werden. Auch darauf haben wir NIE eine
ANtwort erhalten.

Also haben wir, wie angekündigt, die Miete für den Januar ab
01.01. gemindert.

Prima, soweit hast Du alles richtig gemacht!!

Circa eine Woche später meldete sich die

Immobilienverwaltung, und teilte uns mit, dass endlich
Dachdecker kämen, um die Fenster zu wechseln. Das geschah dann
am 17.01.

Vor 2 Tagen erhielt ich einen Brief von der
Immobilienverwaltung, der dem ganzen noch die Krone Aufsetzte:
( Zitat:smile:

" Die von Ihnen bemängelten Dachflächenfenster wurden am
17.01.2011 ausgetauscht. (…)

Darüber hinaus haben sie die Miete gemindert, ohne hierzu VOR
der Minderung eine schriftliche Anzeige zu machen. Somit hätte
weder ein Minderungsrecht für den Monat Januar bestanden, noch
würde eine rückwirkende Minderung geltend gemacht werden
können."

Ist das zu fassen???

Jetzt kommen wir zu meiner Frage:

Kann ich die Miete rückwirkend mindern, wenn der
Schimmelbefall schon im Übergabeprotokoll vermerkt und eine
Erneuerung der Fenster schriftlich festgehalten wurde??

Nein!!

Mir kommt es nämlich so vor, als würden die uns jetzt Angst
machen wollen, wir hätten das falsch angezeigt, damit wir gar
nicht erst auf die Idee kommen, rückwirkend zu mindern.

Wo ist das Problem?? Du hast doch den Beleg für das Einschreiben!!
Für den Januar kannst Du anteilig ausrechnen und bis zum 17. mindern.

Bin für schnelle Antwort sehr dankbar!!!

Katjes

Gruss Huftier

Hallo,

hmm ich muss sagen hier habe ich keine Ahnung, ich frage mich zwar wie du an mich geraten bist, hab mich ja nicht für Rechtsfragen gemeldet hier :wink:

Grüße

Philipp

Das Problem ist, dass wir trotzdem fast ein halbes Jahr im Schimmel schlafen mussten. Deshalb dachte ich, eine rückwirkende Minderung von August bis Dezember wäre ebenfalls möglich. Denn das die Fenster undicht und verschimmelt sind wurde schon im Übergabeprotokoll festgehalten.
Übrigens stand im Brief noch:
" Kulanterweise werden wir auf die Rückforderung der zu Unrecht einbehaltenen Miete aus Januar 2011 verzichten und betrachten die Angelegenheit damit als erledigt."
Das ist ja der Punkt der mich so auf die Palme bringt.
Meines Erachtens nach, wäre doch auch eine rückwirkende Mietminderung rechtmäßig, da wir doch in die Wohnung gezogen sind, mit der schriftlichen Zusage, dass die Fenster getauscht und der Schimmelbefall beseitigt wird.
Ist da nicht eine Minderung von August vis zur Behebung des Schadens zulässig???

Hallo,
leider kann ich da nicht weiter helfen.
LG

Das ist eindeutig eine Frage für einen Anwalt für Mietrecht. Als Sachverständiger darf ich keine Rechtsberatung durchführen. Diese ist ausschließlich Juristen vorbehalten.

Hallo
leider kann ich hier nicht helfen da es sich ausschließlich um rechtliche Fragen handelt und ich empfehle einen Anwalt hinzu zu ziehen.
Beste Grüße