Hallo zusammen,
ich suche mir schon seit Stunden einen Wolf nach einer Antwort auf eine Frage…dazu erst einmal die Situation:
Eine Frau hat zwei uneheliche Kinder und lebt vom biologischen Vater (KV) getrennt. Dieser arbeitet, und zahlt seit den Geburten Unterhalt für seine Kinder.
Jetzt hat sich herausgestellt, dass die Berechnungen des Jugendamtes falsch waren. Der Sachbearbeiter ist ein Bekannter des KV, und für zwei Kinder wurden in Summe 225€ Berechnet (statt ca. 550€).
Dieser Betrag kam auf folgendem Wege zustande:
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Mutter braucht Nachweis vom JA bzgl. Unterhalt.
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KV geht zum JA und lässt UH berechnen.
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Falsch berechneter Betrag wird mehr als ein Jahr lang gezahlt.
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Mutter zieht um, neues JA ist zuständig und Fehler fällt auf…
Und die Frage wäre:
Kann man die Differenz nachfordern?