Die Treppenhausreinigung kann nicht im Mietspiegel stehen.
Sie können die Rechnungen für das Treppenhaus reinigen überprüfen oder sich ein Kopie geben lassen und dann prüfen, ob der Lohn angemessen ist.
Sie haben immer das Recht auf Einsichtnahme der Abrechung (mit den dazugehörigen Rechungen) oder der Vermieter stellt eine Kopie zur Verfügung.
Wenn die Abrechung 2010 (1.1.2010 bis31.12.2010) bis 31.12.2011 Ihnen zugesandt wurde, auch die nachträgliche
mit der Lohnerhöhung, ist das richtig.
Wenn jedoch die nachträgliche erst ab 1.1.2012 zugesandt wurde, ist das ungültig, auch wenn in die Abrechung 2011 hineingerechnet. Sie können die Erhöhung von 2010, die in2011 erst ab 2012 aggerechnet wurde, getrost streichen: das muss der Vermieter tragen:also abziehen von der 2011 Abrechung und nur den Wert ohne 2010 zahlen.
Da hat der Vermieter Pech gehabt, ist sein Spass, wenn erst 2010 ab1.1.2012 zugestellt.Aber für 2011 bis 31.12.2012 zugestellt gilt dann mit den höheren Lohnkosten.