Auf meiner Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2011 ist für die Treppenreinigung ein Betrag aufgeführt, der um 48% Prozent höher ist als für das Jahr 2010. Auf Anfrage wurde mir gesagt, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft der Wohnanlage (der auch mein Vermieter angehört) beschlossen hat (entweder Ende 2010 oder Anfang 2011), der Reinigungskraft nachträglich (!) ab Januar 2010 das Gehalt zu erhöhen. Die entsprechenden nachträglichen Zahlungen für 2010 werden in den Belegen auf Januar 2011 datiert und mir als Mieter dadurch in der Betriebskostenabrechnung 2011 umgelegt.
Meine Frage: Ist so eine Umlage einer nachträglichen Gehaltserhöhung für das Jahr 2010, dessen Betriebskostenabrechnung ja bereits abgeschlossenund beglichen war, zulässig?
Die Kosten für die Treppenreinigung lagen übrigens bereits vor der Gehaltserhöhung ca. 55% über dem im Mietspiegel genannten zu genannten Vergleichswert - daher frage ich mich darüber hinaus, ob eine zusätzliche Erhöhung dieses Postens überhaupt zulässig ist?!
Vielen Dank im Voraus für alle Antworten!