Rückwirkende Neuberechnung der Heizkostenabrechnung durch Brunata Wärmemesser GmbH

Ich bin zum 01.01.2013 in eine 17 Jahre alte Wohnung (99 qm) als Mieter eingezogen.
Die Betriebskosten, inkl. der Heizkosten, wurden auf monatlich 170,00 EUR im Mietvertrag vereinbart.
Der Vermieter hatte mit diesen Nebenkosten von 170,00 auch eine Anzeige geschaltet und damit geworben.
Im April 2014 erfolgte die 1. Nebenkostenabrechnung.
Wegen des angeblich zu hohen Verbrauchs der Heizung musste ich 1.400,00 EUR nachzahlen, eine Nachzahlung von ca. 130 % auf die Heizkosten.
Die Nachzahlung von 1.400,00 EUR habe ich unter Vorbehalt gezahlt.

Im Herbst 2014 stellte sich heraus, dass zum Teil die Heizkörper im Haus, bei insgesamt 5 Parteien, durch die Firma Brunata falsch aufgenommen bzw. vermessen worden sind.
Es wurde bei allen 5 Mietern eine Neuvermessung der Heizkörper vorgenommen.

Der Vermieter hat sich insofern schon dazu geäußert, dass die Abrechnung von 2013 und auch die anstehende Abrechnung für 2014 mit den neuen Daten der nachträglichen Vermessung versehen werden.
Zum Teil müßten die Mieter Nachzahlung leisten, da sich die Heizungswerte aufgrund der Neuvermesungen geändert haben.

Frage 1:
Können rückwirkende Nachzahlungen gefordert werden, wenn Brunata vorher falsch ausgemessen hat und sich dadurch jetzt die Bewertungsfaktoren ändern?

Frage 2:
Heizköperhersteller verfügen für ihre Heizkörper in der Regel über Datenblätter, die alle Maße beinhalten, so auch die Wärmeleistung in Watt/m.
Kann man diese Datenblätter vom Vermieter bzw. von Brunata zur Einsicht anfordern?

Frage 3:
Wann treten Verjährungen ein?

Danke für die Mithilfe.

Hallo!

vorab gefragt:
was ist denn im Vertrag vereinbart ?  170 € sind doch nur in seltenen Fällen Pauschalen (also Warmmiete), dann würde man auch gar nicht abrechnen !
Also sind es wohl Vorauszahlungen auf die zu erwartenden Nebenkosten, berechnet nach vorherigem Verbrauch.
Da kommt es oft zu Überraschungen.

Zu 1)  Rückwirkend schon aber nicht beliebig lange. 1 Jahr nach Ende der Abrechnungsperiode maximal.
Abrechnung aus Jahr 2013 ( wenn Kalenderjahr) muss bis 31.12. 2014 beim Mieter ein treffen. Erst einmal egal ob richtig oder fehlerhaft, Hauptsache sie käme rechtzeitig an.
 Und Berichtigungen kann man genausolange machen.
Allerdings gibts ja eine Einschränkung im Gesetz " … wenn der Vermieter die Verspätung nicht zu vertreten hat …". Ob man das anwenden kann ?  Die Abrechnung ist ja eingetroffen, sie mag aber fehlerhaft gewesen sein.

zu 2)  Nein, darauf hat man kein Recht.  Aber da fragen nichts kostet ?
Nur was will man mit der Angabe des einzelnen Heizkörpers ersehen ?

Das Bewerten ist eine Sache für sich, nicht gerade durchsichtig.

zu 3) siehe Punkt 1

MfG
duck313

Frage 2:
Heizköperhersteller verfügen für ihre Heizkörper in der Regel
über Datenblätter, die alle Maße beinhalten, so auch die
Wärmeleistung in Watt/m.
Kann man diese Datenblätter vom Vermieter bzw. von Brunata zur
Einsicht anfordern?

Danke für die Mithilfe.

Mit den Technischen Daten eines Heizkörpers kannst du und Brunata nur wenig anfangen. Das warum ist ganz einfach zu erklären: Zur Messung einer Heizleistung muss eine konstante Vorlauftemperatur vorhanden sein. Und das, übertragen in deinen Wohnbereich ist sicher nicht möglich. Denn die Heizungen regeln, schon seit mindesten 20 Jahren ihre Vorlauftemperatur in Abhängigkeit von der Außentemperatur und den Heizwasserrücklauftemperaturen ständig rauf / runter.
Ich würde mir die Gas bzw. die Heizölrechnungen der vergangenen Jahre vorlegen lassen und diesen Beträgen die Wohnflächen des Hauses gegenüberstellen. Dann hast du, wieder im Vergleich zu anderen Häusern erst mal einen groben Vergleich mit was für Kosten du rechnen musst.

MfG wolfwer

Hallo Fragewurm,

Eigentlich sind 1. und 3. reine Rechtsfragen und sollten im Brett Mietrecht gestellt werden.

Frage 2:
Heizköperhersteller verfügen für ihre Heizkörper in der Regel
über Datenblätter, die alle Maße beinhalten, so auch die
Wärmeleistung in Watt/m.
Kann man diese Datenblätter vom Vermieter bzw. von Brunata zur
Einsicht anfordern?

Wie schon geschrieben wurde, kann man die organisieren, hilft dir aber wenig!
Wenn die Heizkörper nicht zu alt sind, hat jeder Heizungsbauer die Angaben in seinem Katalog. Der braucht auch mal die Daten alter Heizkörper, wenn etwas umgebaut werden muss.

Aber die Angaben nützen dir nichts!

Um etwas Verteilen zu können, muss man erst mal den gesamten Kuchen kennen, davon bekommt dann jeder seinen gerechten Anteil. Mit den Daten deiner Heizkörper alleine kann man gar nichts berechnen.

Gerecht wäre es, dass wenn alle ihre Bude z.B. auf 20°C heizen, jeder pro m2 Wohnfläche gleich viel bezahlen müsste.
Nun gibt es Wohnungen, welche links, rechts, oben und unten eine Wohnung liegen haben, welche die Wände aufheizt, es müssen also nur 2 Wände Genen die Kälte verteidigt werden. Der Typ in der Dachwohnung hat nur einen beheizten Boden, die 4 Wände und die Decke muss er aufheizen. Die Dachwohnung braucht also mehr Energie um die 20°C zu erreichen.
Da hat man den ersten Korrekturfaktor, damit in diesem rechnerischen all jeder gleich viel pro m2, oder pro m3, zahlen muss.
So etwa die Hälfte der Kosten für das Heizmaterial wird so verteilt.
Die andere Hälfte geht dann über den Verbrauch, also was die Heizkostenverteiler anzeigen.
Die einfachen Heizkostenverteiler messen nur die Oberflächentemperatur des Heizkörpers über die Zeit, weshalb diese Mittig am Heizkörper anzubringen sind. Die etwas besseren messen die Oberflächen- und Lufttemperatur gleichzeitig. Die Differenz liegt dann näher am wirklichen Resultat. Bei diesen Systemen muss man dann wissen, welche Leistung der Heizkörper bei einer bestimmten Temperatur abgibt, was einen Faktor für jeden Verbrauchsmesser ergibt, z.B. kW pro abgelesener Einheit.
Der Brennstoffverbrauch wird dann durch die Summe aller abgelesenen Einheiten, jeweils mit ihrem Faktor gewichtet, geteilt, wodurch man die Kosten pro Messeinheit erhält. Dann TechNet man die Kosten für jeden Heizkörper aus und summiert dann für die ganze Wohnung.
Die besten Messgeräte, messen die Wassermenge und die Temperaturdifferenz in der Zuleitung zu deiner Wohnung. Damit berechnet man dann genau, wie viel Energie deine Wohnung direkt aus der Heizung bezogen hat. Aber auch hier braucht man erst die Summe aller Messgeräte, welche ja 100% ergeben muss, um Verteilen zu können.
Hier spielt es dann keine Rolle für die Abrechnung, welche und wie viele Heizkörper tatsächlich verbaut sind. Allerdings ist dies das teuerste System und die Bedingung ist, dass es genau einem Vor- und Rücklauf für die Wohnung gibt.

Die zweite Hälfte des Brennstoffverbrauchs wird dann so verteilt.

MfG Peter(TOO)