Rückwirkende Pflegekosten

Hallo. Wenn man rückwirkend eine höheren Pflegegrad erhält, bekommt man Budget rückwirkend gut geschrieben, was man dann in der Zukunft ausgeben kann. Wie aber ist das wenn man Pflegekosten drauf zahlen musste, in der Vergangenheit, erhält man das rückwirkend erstattet bei rückwirkend höheren Pflegegrad? Die Krankenkasse verweigert eine Antwort da sie sich zu einem laufenden Verfahren nicht äußert. Gibt es da einen Paragraphen?

Danke im voraus

Hallo,
grundsätzlich gilt, dass bei rückwirkender Änderung des Pflegegrades das Datum der Antragstellung maßgebend ist, es sei denn, im Gutachten des MDK steht ein anderer (späterer) Zeitpunkt.
Und wenn ich mich richtig erinnere, gilt auch ein mündlicher Antrag als Antrag.
Hier ist das Procedere gut beschrieben - https://www.pflege.de/pflegekasse-pflegefinanzierung/pflegeleistungen/?CID=google_700000001562721.608229766.29594228339.269180886849.kwd-44331372313&gclid=CjwKCAjw4ayUBhA4EiwATWyBrkBalZ0sqbTaBdhUw7XOTal1Ds7r9yE546bELe7voworpzwI1p5qORoCDpcQAvD_BwE&gclsrc=aw.ds
Gruss
Czauderna

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