Rückwirkende Steuerklärung/Verlustvortrag

Hallo,
ich habe zwei Fragen zur rückwirkenden Steuerklärung, oder genauer: zu einem rückwirkenden Verlustvortrag:

1.) Angenommen, man wolle einen solchen rückwirkenden Verlustvortrag einreichen, gibt man dann bei den Angaben zur Person (erste Seite Mantelbogen) die aktuellen Daten, oder die aus dem betreffenden Steuerjahr an? Daten wie Adresse und insbesondere Beruf können sich ja zwischenzeitig geändert haben…

2.) Und nehmen wir weiter an, man habe sich einen Computer gekauft (Kaufpreis>400€uro), der nach 2,5 Jahren kaputtgeht, also noch vor Ende des 36-monatigen Abschreibungszeitraumes. Dann kauft man sich einen neuen PC. Schreibt man dann einfach trotzdem 1/36 pro Monat für den ersten Computer ab, bis zu dem Monat in dem das neue Gerät gekauft wurde, das ab dann abgeschrieben wird? Oder geht man da ganz anders vor?

Zusatzfrage, die mir gerade einfällt: Betrifft diese 400Euro-Grenze (für die Abschreibung über 36Monate) den Nettokaufpreis, unabhängig davon, zu wieviel Prozent der PC tatsächlich für berufliche Zwecke benutzt wird?

Vielen, vielen Dank im Voraus!

hallo bribe,
da kann ich dir nicht helfen, da kenn ich mich nicht aus. lg. gartehei

Hallo,

alle drei Fragen kannst Du Dir ganz einfach vom Finanzamt beantworten lassen. Einfach hingehen, Nummer ziehen, Frage stellen, Antwort bekommen.

Wer das nicht macht, da bekommt man immer den faden Beigeschmack, daß jemand das Finanzamt betuppern will.

Sorry.

Gruß Ina

hallo,

1.) immer die aktuellen daten

2.) komplette restabschreibung für das letzte jahr

3.) ja, der pc nutzt sich ja nicht schneller ab, nur weil er teilweise für arbeit oder privat gebraucht wird

saludos, borito

Hallo Borito, danke für die hilfreiche Antwort. Kleine Rückfrage zu Punkt2: Meinst Du damit, dass der erste PC weiter abgeschrieben wird, als wäre er nicht defekt? Und den zweiten kann man dann trotzdem problemlos auch geltend machen, auch wenn sich dann ein halbes Jahr ergibt, in dem man 2 PCs gleichzeitig abschreibt?
Danke,
b

hallo,

nee, umgekehrt:
restbetrag des defekten pc´s voll abschreiben, neuen anteilig.

saludos, borito

Kann dir leider nicht helfen, sorry.