Hallo,
ich habe zwei Fragen zur rückwirkenden Steuerklärung, oder genauer: zu einem rückwirkenden Verlustvortrag:
1.) Angenommen, man wolle einen solchen rückwirkenden Verlustvortrag einreichen, gibt man dann bei den Angaben zur Person (erste Seite Mantelbogen) die aktuellen Daten, oder die aus dem betreffenden Steuerjahr an? Daten wie Adresse und insbesondere Beruf können sich ja zwischenzeitig geändert haben…
2.) Und nehmen wir weiter an, man habe sich einen Computer gekauft (Kaufpreis>400€uro), der nach 2,5 Jahren kaputtgeht, also noch vor Ende des 36-monatigen Abschreibungszeitraumes. Dann kauft man sich einen neuen PC. Schreibt man dann einfach trotzdem 1/36 pro Monat für den ersten Computer ab, bis zu dem Monat in dem das neue Gerät gekauft wurde, das ab dann abgeschrieben wird? Oder geht man da ganz anders vor?
Zusatzfrage, die mir gerade einfällt: Betrifft diese 400Euro-Grenze (für die Abschreibung über 36Monate) den Nettokaufpreis, unabhängig davon, zu wieviel Prozent der PC tatsächlich für berufliche Zwecke benutzt wird?
Vielen, vielen Dank im Voraus!