Liebe/-r Experte/-in,
mein Ex-Gatte ( noch nicht geschieden …) erinnert sich nun plötzlich nicht mehr an eine mündliche Vereinbarung, wonach er Kindesunterhalt für die beiden Kinder ( damals 15 und 17 Jahre ) zahlen muss. Wir haben nach seinem Auszug aus dem gemeinsamen Haus im September 2009 vereinbart, dass er für die Kinder zahlt, sobald er finanziell wieder besser gestellt ist ( Thematik Kurzarbeit …) Ich habe darauf hin dann mehr gearbeitet, um das Haus und die Kosten für die Kinder voll alleine zu stemmen. Er hat sich komplett aus der Verantwortung gezogen und ist im September 2010 wieder mit einer neuen Partnerin zusammengezogen. Weiterhin kamen die Zahlungen nur schleppend und in keinem Fall in der erforderlichen Höhe des Mindestunterhaltes. Daraufhin bin ich im Januar 2011 zum Anwalt und habe die tatsächlichen Unterhaltsansprüche errechnen lassen und sie eingefordert.
Von unserer mündlichen Vereinbarung will er nun nichts mehr wissen. Haben die Kinder hier nun rückwirkend einen Anspruch auf ihren Unterhalt und wie müssen sie ggf. vorgehen ? Gibt es hier Unterstützung durch eine Prozesskostenbeihilfe ? Wie soll ich hier sinnvoll vorgehen ? Ich habe zwar anwaltliche Unterstützung, diese gibt mir recht wenig Hoffnung für die Jahre 2009 und 2010 -und ich möchte gerne mehrere Meinungen dazu hören.
Vielen Dank - auch im Namen meiner Jungs…
Hi,
warum bist Du so zimperlich? - und läßt Dich immer noch um den Finger wickeln!?
Du machst folgendes:
-
Strafantrag wegen Verletzung der Unterhaltspflicht gegen Deinen Mann.
-
Unterhaltsfeststellungsklage für die Vergangenheit!
-
Vermögensauskunft einholen
-
Unterhalt kann beim Jugendamt kostenlos tituliert werden.
-
Unterhalt immer dynamisieren!
Gruß
Matthias
Hallo
Mündliche Vereinbahrungen sind leider nichts rechtskräftig. Gehen sie am besten zum Jugendamt und Fragen dort nach ob es verjährt ist. Im normalFall wenn sie in den letzen 2-3 Jahren nichts schriftlich von ihm an Unterhalt eingefordert haben, kann es tatsächlich sein das er nicht nachzahlen muss. Da er aber ab und zu eingezahlt hat wusste er das er zahlen sollte und somit könnten sie anklagen und den Unterhalt einfordern. Dazu gehen sie zum Jugendamt und zu ihrem Anwalt. Prozesskostenbeihilfe kriegen sie wenn sie zu wenig verdienen, dies kann aber auch ihr Abwalt ihnen sagen. 2009 und 2010 sind noch in dem Bereich das sie den Unterhalt rückwirkend auszahlen lassen können. Sie müssen nachweisen was er gezahlt hatte, wieviel, wie oft und wann nicht. Bitte alles nachweisen was sie schriftlich haben. Das Jugendamt kann ihnen sicher ein Stück wieter helfen sowie ein Anwalt der dafür zuständig ist.
Gruss
Feivel
Hallo Astwa 0612,
für die Vergangenheit kann Unterhalt nur gefordert werden ab dem Zeitpunkt, zu welchem der Verpflichtete zum Zwecke der Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs aufgefordert worden ist, über seine Einkünfte und sein Vermögen Auskunft zu erteilen, zu welchem der Verpflichtete in Verzug gekommen oder der Unterhaltsanspruch rechtshängig geworden ist, siehe § 1613 BGB.
Nach Ihrer Schilderung gehe ich davon aus, dass erst seit Januar 2011 Verzug besteht. Ab diesem Zeitpunkt könnte also rückwirkend Unterhalt verlangt werden.
Grundsätzlich kommt hier Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe in Betracht. Es gibt aber auch noch eine Möglichkeit ohne Anwalt: Sie könnten eine Beistandschaft beim Jugendamt für die Kinder einrichten lassen. Das Jugendamt fordert dann den Kindesunterhalt beim Vater ein und kümmert sich quasi um alles. Das ist kostenlos. Auskunft gibt ihr örtliches Jugendamt.
Sie sollten grundsätzlich auf einer Titulierung des Kindesunterhalts bestehen (z.B. durch eine Errichtung einer sog. Jugendamtsurkunde). Wenn der Verpflichtete dann die Zahlung einstellt, können Sie sofort vollstrecken.
MfG
Mavel
Hallo,
wenn man die mündliche Vereinbarung nicht beweisen kann, kann man den Unterhalt für diesen Zeitraum nicht nachfordern.
Ab Januar 2011 kann nachgefordert werden.
Sollten die Kinder inzwischen volljährig sein ist auch die Mutter zu Barunterhalt verpflichtet.
Gruß