Rückwirkende Urlaubskürzung bei Teilzeitarbeit

Ist es möglich, dass ein Resturlaubsanspruch für 2008 bei Teilzeitarbeit (2/3) seit Dezember um 2/3 rückwirkend reduziert wird (z.B. von 13 auf 8 Tage)? Es geht um den TVÖD.

Hallo,

also ich habe mal bei der Ausbildung zum Handelsfachwirt gelernt, dass jeder Teilzeit- und Geringfügigbeschäftigter den gleichen Urlaubsanspruch (und Lohnfortzahlung bei Krankheit, Feiertagen usw.) hat wie ein Vollzeitbeschäftigter.

Arbeitet eine Putzfrau jeden Donnerstag zwei Stunden und fällt auf diesen Donnerstag ein Feiertag, bekommt sie die zwei Stunden als Lohnfortzahlung bezahlt.

Hat sie nach ihrem Alter 30 Tage Jahresurlaub, was umgerechnet sechs Wochen wären, bekommt sie sechs Donnerstage (also sechs Wochen) ihren Urlaub und für ihre zwei Stunden den Lohn weiterbezahlt.

Ob ich die, für mich etwas unklare Fragestellung damit beantwortet habe, weiß ich nicht. Für mich gibt es keinen Jahresurlaub von 13 Tagen, darum verstehe ich das nicht. Es dürfte kaum einen Tarifvertrag geben, der unter 28 Tage Jahresurlaub hat.

Übrigens wird sehr gerne von Arbeitgebern behauptet, dass Teilzeit- und Geringfügigbeschäftigte keinen Anspruch auf Weiterzahlung bei Krankheit, Urlaub, Feiertage usw. haben.

Gruß
Ingrid

Ist es möglich, dass ein Resturlaubsanspruch für 2008 bei
Teilzeitarbeit (2/3) seit Dezember um 2/3 rückwirkend
reduziert wird (z.B. von 13 auf 8 Tage)? Es geht um den TVÖD.

Ist es möglich, dass ein Resturlaubsanspruch für 2008 bei
Teilzeitarbeit (2/3) seit Dezember um 2/3 rückwirkend
reduziert wird (z.B. von 13 auf 8 Tage)? Es geht um den TVÖD.

Das ist je nach Gestaltung der Teilzeit durchaus möglich. Wird bei der Teilzeitregelung nicht die tägliche Arbeitszeit reduziert, sondern die Anzahl der Arbeitstage pro Woche, ist eine anteilige Kürzung des Anspruchs der Urlaubstage auch nach TVöD möglich, da auch der TVöD in Arbeitstagen rechnet, unabhängig von der täglichen Arbeitszeit.
Beispiel: Teilzeit mit 24 Wochenstunden
Fall 1: 5 Tage a 4,8 Std., Urlaubsanspruch bleibt voll erhalten
Fall 2: 3 Tage a 8 Std., Urlaubsanspruch kann um 2/5 bzw. 40 % gekürzt werden, da auch nach der Kürzung sich die Zahl der Urlaubswochen nicht reduziert.