Rückwirkende Urteile

Hallo,

kann der Bundesverfassungsgericht, bei Vorliegen der Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes, dieses auch RÜCKWIRKEND außer Kraft setzen?

Gibt es in der Rechtssprechung generell „rückwirkende Urteile“?

Vielen Dank

Martin Unterholzner

Hallo,

Das BVerfG erklaert Gesetze fuer nichtig, und das ist immer rueckwirkend. Das Gesetz ist von Anfang an nichtig. Das ist gerade das Typische der Nichtigkeit.

Das BVerfG kann aber (das hat es selbst erfunden) Gesetze auch nur fuer verfassungswidrig erklaeren und dem Gesetzgeber eine Frist zur Aenderung vorgeben. Dann gibt es keine Rueckwirkung.

Gruss
Christoph

Danke Christoph,

könnten dann theoretisch nicht alle Bürger, die durch das verfassungswidrige Gesetze bis dahin einen Schaden erlitten haben, diesen Schaden vom Staat ersetzt verlangen, was dem Staat sehr teuer kommen könnte.

Danke

Martin

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