Liebe Experten und Interessierte,
ich habe eine Frage zur „rückwirkenden Korrektur“ der AfA einer Immobilie -
Der Fall: in 2002 bekommt A von seinem Vater eine Wohnung übertragen, samt Schulden. A vermietet die Wohnung weiter. Finanzamt teilt A mit, dass die Bemessungsgrundlage (=Anschaffungskosten in 1999) für die Afa 100.000 Euro sind (fikiv), und dass A die bisherige 5% Afa weiter ansetzen kann. Finanzamt übernimmt bisherige Afa, setzt jedoch die falsche Afa an (nur 10/12 *5000). Die Übertragung der Wohung erfolgte im Oktober und da hat das Finanzamt wohl zunächst die Rest Afa für den Vater berechnet (10 Monate) und das dann einfach für A für das ganze FolgeJahr übernommen (es sollten aber natürlich 12/12 sein…).
Der Fehler wurde erst jetzt bei einer Überprüfung durch A erkannt, das Finanzamt sagt: stimmt, schade, aber da kann man jetzt nichts machen ausser künftig die richtige Afa ansetzen und den Restbuchwert erhöhen, rückwirkend gibt es nichts.
Lange Rede, kurze Frage: stimmt das ? Es war doch ein Fehler des Finanzamts ? Kann A die „fehlende“ Afa nicht zurückfordern ? Für Hinweise bin ich sehr dankbar
Liebe Grüsse
Thea