Hallo ihr Lieben,
ich habe da mal eine Frage. Vorerst die Sachschilderung:
ich bin seit Ende Mai bei der Argentur für Arbeit gemeldet weil ich zum 31.5.2010 gekündigt wurde. Ich habe einen Antrag auf ALG I gestellt. Ende Juni erfuhr ich dann das ich 342 Euro ALG I bekomme was zu wenig ist. Ich habe im Januar 2010 meine Ausbildung abgeschlossen und bis Ende Mai Teilzeit gearbeitet bis 800 Euro. Darum bekomme ich so wenig. Hätte man aber direkt die letzten drei Lohnbescheinigung pauschal überschlagen, hätte ich direkt ALG II beantragt. Was kann ich dafür wenn deren Bürokratismus so lange dauert. Ich habe ab dem 30.8. eine neue Stelle also ist meine Arbeitslosigkeit begrenzt. Nun meine Frage: da ich noch bei meinen Eltern lebe (ich bin 25) und ich an die monatlich 250 Euro für Miete etc pp abdrücke ich jedoch weitere Kosten habe habe ich ALG II beantragt. Ich hätte es direkt beantragt wenn man mir gesagt hätte das es so wenig ist. Das hat man aber nicht. Habe ich nun Anspruch rückwirkend ALG II auf den 1.6. zu beantragen. Also die Differenz zwischen ALG I und ALG II. Und wie sieht das mit den 250 Euro aus? Man hat mir erst Ende Juni gesagt das ich die beim ALG II geltend machen kann…kann ich die auch rückwirkend beantragen? Kennt jemand Gesetzestexte dazu womit ich den Anspruch belegen kann?
Vielen Dank für Eure Hilfe im vorraus…ich hoffe ihr könnt mir helfen…