Rückwirkender Krankenschein nach Abmahnung

Hallo zusammen,
vielleicht hat einer von euch Rat.
Folgender Sachverhalt:
Azubi bringt ein Attest vom Arzt das er eingeschränkt arbeiten kann, nur arbeiten mit langem Stehen wäre nicht möglich.
Azubi erscheint trotzdem nicht zur Arbeit, geht auch nicht ans Telefon.
Azubi bekommt Abmahnung wegen unentschuldigten Fehlen.
Azubi bringt rückwirkend Krankenschein für die Fehltage.
Austellungsdatum des Attestes sowie des AU sind am gleichen Tag!
Azubi gibt Halbjahreszeugnis ab. Schulnoten haben sich drastisch verschlechtert. Ausbildungsziel gefährdet.
Ist es möglich den Azubi zu kündigen aufgrund der Geschichte?

Hallo zusammen,
vielleicht hat einer von euch Rat.
Folgender Sachverhalt:
Azubi bringt ein Attest vom Arzt das er eingeschränkt arbeiten
kann, nur arbeiten mit langem Stehen wäre nicht möglich.
Azubi erscheint trotzdem nicht zur Arbeit, geht auch nicht ans
Telefon.
Azubi bekommt Abmahnung wegen unentschuldigten Fehlen.
Azubi bringt rückwirkend Krankenschein für die Fehltage.
Austellungsdatum des Attestes sowie des AU sind am gleichen
Tag!

AU wäre unverzüglich, jedoch spätestens am 3. Tag dem AG vorzulegen.

Azubi gibt Halbjahreszeugnis ab. Schulnoten haben sich
drastisch verschlechtert. Ausbildungsziel gefährdet.
Ist es möglich den Azubi zu kündigen aufgrund der Geschichte?

Vermutlich nicht, denn der Lehrvertrag könnte nur mit Zustimmung der IHK aufgelöst werden, und die Verschlechterung der Schulnöten im Halbjahreszeugnis heißen ja nicht, dass auch das Jahreszeugnis so schlecht sein wird.

LG