Mal angenommen, Herr Meier mietet eine Wohnung im Sommer 2006. Zu dieser Wohnung wurde ein korrekter Mitervertrag unterzeichnet.
Herr Meier möchte vom selben Vermieter auch eine Garage mieten, die sich ebenfalls auf dem Grundstück befindet. Somit bekommt Herr Meier nach Rücksprache mit dem Vermieter durch den Hausmeister einen Garagenschlüssel ausgehändigt mit dem Hinweis, den Mietvertrag über die Garage müsste Herr Meier dann mit dem Vermieter machen.
Zwischenzeitlich geriet der Abschluss eines Vertrages für die Garage durch Vermieter und Mieter in Vergessenheit, insbesondere hat der Vermieter in der gesamten Zeit kein Wort darüber verloren. Im Herbst 2007 nun möchte der Vermieter den Vertrag abschliesen und rückwirkend auf Sommer 2006 datieren und somit die letzten 16 Monate nachgezahlt haben.
Geht das, oder obliegt es dem Vermieter, seine Verträge zeitnah abzuschließen? Was passiert, wenn der Mieter nun die Garage räumt und von allem nichts gewusst haben will?