rückwirkendes Ereignis § 175 AO

Hallo,

mich würde interessieren, in wie weit man den § 175 AO anwenden kann.
Also z. B. auch, wenn in 2009 (Provisions-)Erlöse von 2008 zurückbezahlt werden mussten? (Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG, Bescheid von 2008 liegt bereits vor) Auswirkung bei Änderung: Gewinn 2008 niedriger, 2009 höher.
Kann ich dann 2008 aufgrund des § 175 AO ändern lassen? Eine kleine Belegung mit BMF-Schreiben dazu wär super :smile: Hab nämlich selber leider nichts gefunden.
Vielen Dank schon mal!

Hab nämlich selber leider nichts gefunden.

Klar irgendwo-geht nämlich nicht.
Hier ist § 4(3) EStG iVm § 11 EStG unmissverständlich!
Die Rückzahlung der Provision führt in 2009 zu negativen Einnahmen, und mindert nicht die Einnahmen 2008.

Schade. Der § 11 ist mir schon bekannt, aber ich dachte, dass es evtl eine Ausnahmeregelung dazu gibt.
Vielen Dank für die schnelle Antwort!