Hallo,
mich würde interessieren, in wie weit man den § 175 AO anwenden kann.
Also z. B. auch, wenn in 2009 (Provisions-)Erlöse von 2008 zurückbezahlt werden mussten? (Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG, Bescheid von 2008 liegt bereits vor) Auswirkung bei Änderung: Gewinn 2008 niedriger, 2009 höher.
Kann ich dann 2008 aufgrund des § 175 AO ändern lassen? Eine kleine Belegung mit BMF-Schreiben dazu wär super
Hab nämlich selber leider nichts gefunden.
Vielen Dank schon mal!