Rückz. Bafög/ Amtsger. Verf. Einigungsvorschlag

Hallo,

erfolgreich geklagt beim Amtsgericht Köln:

Jetzt schlägt das Bafögamt eine Einigung vor und ändert die FHD auf 06/2006. Damit ist eine beginnende Rückzahlung ab 10/2010 festgelegt worden. Die FHD hat sich nach Einsicht des Bafögamtes, wegen des Auslandsaufenthalt um ca. 8 Monate nach hinten verschoben. Wegen des laufenden Verfahrens wird die Rückzahlung der ersten Rate auf 10/2011 festgelegt.

Die Rückzahlung der Gesamtforderung, mit der Inanspruchnahme des „Rabatts“ von ca. 25 % wird jetzt auch auf 10/2011 festgelegt. In dem Bescheid, gegen den ich Widerspruch eingelegt und Klage erhoben habe, ist die Rückzahlung des Gesamtbetrags jedoch erst auf das Ende des Jahres festgelegt worden. Wäre es jetzt nicht richtig und rechtens, wenn die Rückzahlung des Gesamtbetrags auch auf das Ende 2011 festgelegt wird und nicht auf den Monat, in dem die Rückzahlung beginnt? Gibt es da eine gesetzlich festgeschriebene Regel?

Auch verwundern tut mich, dass anstelle eines komplett neuen Bescheides, eine einfache Änderung des alten bzw. falschen Bescheides ausgesprochen worden ist. Wird in so einem Fall nicht ein komplett neuer Bescheid erlassen und der alte Bescheid zurück genommen?

Das Bafögamt hat mir die Änderung des alten Bescheides schon zugeschickt. Es ändern sich der Rückzahlungstermin der ersten Rate und der Termin bzw. die Frist, bis wann die Gesamtsumme beim Bafögamt zurückgezahlt sein muss. Diese ist, wie auch schon beschrieben, nicht auf Ende des Jahres 2011 datiert, sondern auf den Rückzahlungstermin der ersten Rate.

Das Gericht hat mir eine Frist gesetzt der vorgeschlagenen Änderung gemäß beigefügten Schreiben des Bafögamtes zuzustimmen oder nicht. Das Gericht weiß wahrscheinlich auch noch nicht, dass das Bafögamt schon eine Änderung des Bescheids zugestellt hat?

Eine Idee, wie ich reagieren sollte? Muss oder sollte ein neuer Bescheid erlassen werden und der alte Bescheid zurück genommen werden? Sollte ich auf den Rückzahlungstermin der Gesamtsumme bestehen und habe ich ein Recht darauf, dass dieser Termin am Ende des Kalenderjahres ist? Was wäre, wenn das Amt einen neuen Bescheid ausstellen muss, würde dieser Bescheid dann erst nächstes Jahr zur Gesamtrückzahlung fällig werden? Warum ist das Amt so schnell in der Ausstellung gewesen, obwohl ich noch nicht zugestimmt habe? Gibt es eine eventuelle Frist, die eine Änderung des alten Bescheides oder bei Ausstellung eines neuen Bescheides mir Vorteile bringen würde?

Bei weiteren Fragen, wenn etwas unklar ist, bitte unbedingt Anfrage an mich senden. Danke im Voraus.

Gruß Opec