Hallo Forum!
So ganz kann ich micht heute nicht an die üblichen Formulierungsregeln halten.
Aber vielleicht kann trotzdem jemand etwas dazu schreiben.
Besonders interessant wäre doch die Frage, wie man sich als Arbeitnehmer schützen kann:
http://www.br-online.de/das-erste/report-muenchen/re…
Sollte es durch die Formulierung allerdings irgendwelche Probleme geben, dann bitte ich den Moderator mein Posting zu löschen.
Danke,
Angelika
Hallo,
ich kenne mich nicht so gut im Insolvenzrecht aus, aber spontan fällt mir ein, dass die betreffenden AN vielleicht die verspätete Lohnzahlungen nicht innerhalb der Ausschlussfrist angemahnt hatten.
Auf Grund welchen Gesetzes bereits gezahlter Lohn zurückgefordert werden kann, weiß ich leider nicht.
Wichtig hierzu wäre zu erfahren, ob und wie man sich überhaupt dagegen schützen kann. Wenn es eine Möglichkeit gibt, mache ich den Reportern den Vorwurf, dass sie das in ihrem Bericht nicht erwähnten.
Ärgerlich ist es allemal!
TM
Geregelt ist das alles im § 130 der Insolvenzordnung. Entscheidend ist dabei ob ein Arbeitnehmer zum Tage der Lohnzahlung Kenntnis hatte von der Pleite bzw. bevorstehenden Pleite seines Arbeitgebers. Hatte oder hätte er die Kenntnis haben müssen, dann darf lt. dieses § 130 InsO der lohn durchaus zurückgefordert werden.