Rückzahling erhaltenes Kindergeld

Hallo, ich hoffe, dass mir jemand die Frage beantworten kann.
Ich habe für meinen Sohn, der bis Oktober 2009 in Ausbildung war, Kindergeld bezogen. Ab November 2009 hatte er ein Einkommen, das die Grenze für das Kindergeld überschritten hatte, bekommen. Ab Januar 2010 teilte ich der Fam.Kasse mit, dass das Kindergeld auf Grund des Einkommens meines Sohnes, eingestellt werden sollte. Dies haben Sie auch getan. Nach der Überprüfung des Sachverhaltes, teilte uns Fam.Kasse mit, dass wir Kindergeld für das komplette Jahr 2009 (nicht nur für November und Dezember 09) zurückzahlen müssen. Dieses zahlen wir jetzt in Raten zurück, ohne Einspruch einzulegen. Jetzt wurde mir aber von bekannten mitgeteilt, dass eigentlich die Monate Januar bis Oktober 2009 unantastbar sind, Rückzahlung sollte nur für die Monate November und Dezember zurückzuzahlen.

Kann mir jemand sagen, was nun richtig ist. Wo ich das nachlesen kann? Was ich für möglichkeiten habe? Bin allenverdienerin, was bei der Rückzahlung ja nicht berücksichtigt wird. Für eine Beratung wäre ich sehr dankbar.

Hallo,
das ist leider sehr rechtens…
Nachlesen kannst du immer auf der HP der Familienkasse
www.familienkasse.de.

Die Einkünfte werden im Jahresprinzip berechnet. Früher war das mal monatlich…
D.h., erstmal wird geschaut, für welche Monate grundsätzlich Anspruch auf Kindergeld bestand, also aufgrund von Ausbildung, Schule etc. Dann werden die Einkünfte für genau diese Monate zusammengerechnet. Wird die entsprechende Grenze überschritten, muss leider auch alles zurückgefordert werden.

Ging denn nichts mit erhöhten Werbungskosten oder so?
Nur ist dies nun auch zu spät, wenn ihr nicht gleich in den 4-Wochen Einspruchsfrist gehandelt habt.
Ich hoffe, dir geholfen zu haben.
Gruß
juliatimlea

Danke,

für die Antwort. Du hast mir sehr geholfen.

Gruß Lena